Unternehmensinsolvenz

Dörr, Joshua

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Dörr, Joshua mit Sitz in Gießen (Amtsgericht Gießen, HRA 5359). 6 Bekanntmachungen vom 05. Juli 2024 bis 13. April 2026.

Stammdaten

SitzGießen
GerichtAmtsgericht Gießen
Aktenzeichen6 IN 141/24
HandelsregisterGießen, HRA 5359
Zeitraum05. Juli 2024 – 13. April 2026
Bekanntmachungen6

Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1SicherungsmaßnahmenAz. 6 IN 141/24

    6 IN 141/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Joshua Dörr, geb. am 07.04.1993, Ludwig-Runzheimer-Straße 16, 35075 Gladenbach, Inh. cf Fitness Alsfeld e.K., Alicestraße 11, 36304 Alsfeld (AG Gießen, HRA 5359), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 01.07.2024 um 16:15 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden. Der Beschluss ist für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Gießen einsehbar. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann durch den Antragsteller mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Gießen, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Gießen, 05.07.2024

  2. Nr. 2Entscheidungen im VerfahrenAz. 6 IN 141/24

    6 IN 141/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Joshua Dörr, geb. am 07.04.1993, Ludwig-Runzheimer-Straße 16, 35075 Gladenbach, Inh. cf Fitness Alsfeld e.K., Alicestraße 11, 36304 Alsfeld (AG Gießen , HRA 5359), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 01.07.2024 um 16:15 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden. Der Beschluss ist für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Gießen einsehbar. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann durch den Antragsteller mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Gießen, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Gießen, 28.08.2024

  3. Nr. 3EröffnungenAz. 6 IN 141/24

    Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 141/24: Über das Vermögen des Joshua Dörr, geb. am 07.04.1993, Ludwig-Runzheimer-Straße 16, 35075 Gladenbach, Inh. cf Fitness Alsfeld e.K., Alicestraße 11, 36304 Alsfeld (AG Gießen , HRA 5359), ist am 01.11.2024 um 13:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Michel Lichtenberg, Braugasse 7, 35390 Gießen, Tel.: 0641/480290-38, Fax: 0641/48029030, E-Mail: lichtenberg@rae-voelpel.com . Insolvenzforderungen sind bis zum 30.12.2024 unter Beachtung des § 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Sicherungsrechte an beweglichen Sachen oder Rechten des Schuldners sind gegenüber dem Insolvenzverwalter mitzuteilen, Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner sind an den Insolvenzverwalter zu erfüllen (§ 28 InsO). Das Verfahren wird mündlich durchgeführt. Berichtstermin am Mittwoch, 18.12.2024, 10:00 Uhr, Saal 107, 1. OG, Gebäude A, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen zur eventuellen Beschlussfassung über: - Wirksamkeit der Erklärung des Insolvenzverwalters über die Freigabe der schuldnerischen selbständigen Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO) - Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO) - Umfang der Zwischenrechnungslegung des Insolvenzverwalters (§ 66 Abs. 3 InsO) - Wahl bzw. Beibehaltung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) - Gewährung von Unterhalt aus der Masse (§§ 100, 101 InsO) - Bestimmung zur Hinterlegung oder Anlegung der Insolvenzmasse (§ 149 InsO) - Entscheidung über die Fortführung des Geschäftsbetriebes sowie Beauftragung des Insolvenzverwalters zur Ausarbeitung eines Insolvenzplanes (§ 157 InsO) - besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs des Schuldners, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert - Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO) - eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO) Prüfungstermin am Mittwoch, 22.01.2025, 12:00 Uhr, Saal 107, 1. OG, Gebäude A, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen zur Prüfung der angemeldeten Forderungen Ist die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig, gilt die Zustimmung hinsichtlich der Beschlussfassung nach § 160 InsO als erteilt. Die Insolvenztabelle und die Anmeldungen werden innerhalb der gesetzlichen Fristen des § 175 Abs. 1 S. 2 InsO auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt, § 179 Abs. 3 S. 3 InsO. Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Gießen, den 04.11.2024

  4. Nr. 4Entscheidungen im RestschuldbefreiungsverfahrenAz. 6 IN 141/24

    Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 141/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Joshua Dörr, geb. am 07.04.1993, Ludwig-Runzheimer-Straße 16, 35075 Gladenbach, Inh. cf Fitness Alsfeld e.K., Alicestraße 11, 36304 Alsfeld (AG Gießen , HRA 5359), wird der Schuldner Restschuldbefreiung erlangen, wenn er den Obliegenheiten nach § 295 InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen. Amtsgericht Gießen, 04.11.2024

  5. Nr. 5SonstigesAz. 6 IN 141/24

    Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 141/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Joshua Dörr, geboren am 07.04.1993, Ludwig-Runzheimer-Straße 16, 35075 Gladenbach, Inh. cf Fitness Alsfeld e.K., Alicestraße 11, 36304 Alsfeld (AG Gießen , HRA 5359), hat der Insolvenzverwalter gem. § 35 Abs. 2 InsO angezeigt, dass das Vermögen aus der selbständigen Tätigkeit des Schuldners nicht zur Insolvenzmasse gehört und dass Ansprüche aus dieser Tätigkeit im Insolvenzverfahren nicht geltend gemacht werden können. Amtsgericht Gießen, 02.12.2024

  6. Nr. 6SonstigesAz. 6 IN 141/24

    Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 6 IN 141/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Joshua Dörr, geboren am 07.04.1993, Schuppstraße 1, 35398 Gießen, Inh. cf Fitness Alsfeld e.K., Alicestraße 11, 36304 Alsfeld (AG Gießen , HRA 5359), ist Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt worden auf Mittwoch, 29.04.2026, 11:30 Uhr, Saal 107, 1. OG, Gebäude A, Gutfleischstraße 1, 35390 Gießen Tagesordnung: Beschlussfassung nach § 160 InsO (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen) hinsichtlich 1. Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, folgenden Vergleich vor dem LG Traunstein mit der Beklagten verbindlich abzuschließen: a) Die Beklagte zahlt an den Kläger einen Betrag von 85.000,00 Euro netto zuzüglich Umsatzsteuer, mithin einen Bruttobetrag von 101.150 Euro. b) Die Beklagte zahlt an den Kläger einen weiteren Betrag von 2.584,09 Euro an außergerichtlichen Rechtsverfolgungskosten. c) Damit sind sämtliche streitgegenständliche Ansprüche abgegolten. d) Von den Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger 30 Prozent und die Beklagte 70 Prozent zu tragen. e) Der Streitwert wird mit 145.595,97 angesetzt. 2. Der Insolvenzverwalter wird ermächtigt, von der Geltendmachung der ursprünglich behaupteten Ansprüche gegen die Veräußerer des Geschäftsbetriebs an ihn abzusehen. Hinweis: Ist die Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig, gilt die Zustimmung nach § 160 InsO als erteilt (§ 160 Abs. 1 S. 3 InsO) Amtsgericht Gießen, 13.04.2026

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

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