Digital Project Solutions Beratungs- und Unternehmens UG (haftungsbeschränkt)
Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Digital Project Solutions Beratungs- und Unternehmens UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Soest (Amtsgericht Cuxhaven, HRB 13523). 1 Bekanntmachung vom 25. Juni 2026 bis 25. Juni 2026.
Stammdaten
| Sitz | Soest |
|---|---|
| Gericht | Amtsgericht Cuxhaven |
| Aktenzeichen | 12 IN 82/25 |
| Handelsregister | Arnsberg, HRB 13523 |
| Bundesland | Niedersachsen |
| Branche | Sonstige Dienstleistungen (Kultur, Sport, Reinigung, Sicherheit, Wellness) |
| Zeitraum | 25. Juni 2026 – 25. Juni 2026 |
| Bekanntmachungen | 1 |
Bekanntmachungen im Überblick
Bekanntmachungen im Detail
Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de- Nr. 1Abweisungen mangels MasseAz. 12 IN 82/25
12 IN 82/25 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen des Digital Project Solutions Beratungs- und Unternehmens UG (haftungsbeschränkt), Georgsweg 8, 21745 Hemmoor, DEUTSCHLAND, vertr. d. den Geschäftsführer Sören van Diepen (AG Arnsberg, HRB 13523), ist der Beschluss vom 08.04.2026 berichtigt worden. Statt "Digital Project Solutions Beratungs- und Unternehmens UG, Georgsweg 8, 21745 Hemmoor, vertreten durch den Geschäftsführer Sören van Diepen" muss es richtig heißen: Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass sämtliche in diesem Verfahren ergangenen Beschlüsse vollständig eingesehen werden können, wenn lediglich das Aktenzeichen als Suchkriterium angegeben wird. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands der Hauptsache 600,00 EUR übersteigt. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven oder dem Landgericht Stade, Wilhadikirchhof 1, 21682 Stade einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei den o. g. Gerichten eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei den o. g. Gerichten ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Cuxhaven, 24.06.2026
Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.