Unternehmensinsolvenz

Design-Bau-Norderney-GmbH

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Design-Bau-Norderney-GmbH mit Sitz in Lingen (Ems) (Amtsgericht Lingen (Ems), HRB 219081). 5 Bekanntmachungen vom 06. Januar 2025 bis 29. April 2026.

Stammdaten

SitzLingen (Ems)
GerichtAmtsgericht Lingen (Ems)
Aktenzeichen18 IN 77/24
HandelsregisterOsnabrück, HRB 219081
BundeslandNiedersachsen
BrancheImmobilienwesen & Gebäudemanagement
Zeitraum06. Januar 2025 – 29. April 2026
Bekanntmachungen5

Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1SicherungsmaßnahmenAz. 18 IN 77/24

    18 IN 77/24 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Design-Bau-Norderney-GmbH, Lookenstraße 12, 49808 Lingen (Ems) (AG Osnabrück, HRB 219081), vertr. d.: 1. Thorsten Egbers, Hauptstraße 12a, 49835 Wietmarschen, (Geschäftsführer), 2. Mathias Langer, Am Strubbenberg 49, 49809 Lingen (Ems), (Geschäftsführer), ist am 6.1.25 um 13:25 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Christopher Tallen, Haselünner Str. 39, 49716 Meppen, Tel.: 05931-88737-0, Fax: 05931-88737-27, E-Mail: info@kanzlei-tallen.de, Internet: www.kanzlei-tallen.de bestellt worden. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Lingen (Ems), Burgstrasse 28, 49808 Lingen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Lingen (Ems), 06.01.2025 Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter: http://www.amtsgericht-lingen.niedersachsen.de/gericht/datenschutz_und_datenschutzbeauftragten/ Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.

  2. Nr. 2EröffnungenAz. 18 IN 77/24

    18 IN 77/24 : Über das Vermögen der Design-Bau-Norderney-GmbH, Lookenstraße 12, 49808 Lingen (Ems) (AG Osnabrück, HRB 219081), vertr. d.: 1. Thorsten Egbers, Hauptstraße 12a, 49835 Wietmarschen, (Geschäftsführer), 2. Mathias Langer, Am Strubbenberg 49, 49809 Lingen (Ems), (Geschäftsführer), ist am 17.02.2025 um 08:55 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Christopher Tallen, Haselünner Str. 39, 49716 Meppen, Tel.: 05931-88737-0, Fax: 05931-88737-27, E-Mail: info@kanzlei-tallen.de, Internet: www.kanzlei-tallen.de. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 25.04.2025 anzumelden; b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Das Verfahren wird mündlich durchgeführt. Vor dem Insolvenzgericht wird am Freitag, 09.05.2025, 09:30 Uhr, Saal Z 16, Neubau, Burgstraße 28, 49808 Lingen (Ems) eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten. Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über - die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO), - die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über: - die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), - Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan, - die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), - besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, - eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), - eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO), - Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO), - eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung. Hinweise: - Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist. - Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: - Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. - Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Lingen (Ems), Burgstrasse 28, 49808 Lingen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Lingen (Ems), 20.02.2025 Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter: http://www.amtsgericht-lingen.niedersachsen.de/gericht/datenschutz_und_datenschutzbeauftragten/ Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.

  3. Nr. 3SonstigesAz. 18 IN 77/24

    18 IN 77/24 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Design-Bau-Norderney-GmbH, Lookenstraße 12, 49808 Lingen (Ems) (AG Osnabrück, HRB 219081), vertr. d.: 1. Thorsten Egbers, als GF d. Design-Bau-Norderney-GmbH, Hauptstraße 12a, 49835 Wietmarschen, (Geschäftsführer), 2. Mathias Langer, als GF d. Design-Bau-Norderney-GmbH, Am Strubbenberg 49, 49809 Lingen (Ems), (Geschäftsführer), wurde beschlossen: Der Berichts- und Prüfungstermin wurde durch Eröffnungsbeschluss vom 17.02.2025 anberaumt auf Freitag, 09.05.2025, 9.30 Uhr, Saal Z 16, Burgstraße 28, 49808 Lingen. Auf Antrag des Insolvenzverwalters vom 27.03.2025 wird diese Anberaumung abgeändert, es wird angeordnet, dass das Verfahren schriftlich durchgeführt wird (§ 5 Abs. 2 Satz 3 InsO). Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, wird auf den 09.05.2025 bestimmt. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: " Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, " Anträge über: - die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO), - die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über: - die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), - Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan, - die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), - besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, - eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), - eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO), - Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO), - eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung. Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (25.04.2025) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (09.05.2025), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt. Hinweise: - Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden. - Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Lingen (Ems), 28.03.2025

  4. Nr. 4Entscheidungen im VerfahrenAz. 18 IN 77/24

    18 IN 77/24 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Design-Bau-Norderney-GmbH, Lookenstraße 12, 49808 Lingen (Ems) (AG Osnabrück, HRB 219081), vertr. d.: 1. Thorsten Egbers, als GF d. Design-Bau-Norderney-GmbH, Hauptstraße 12a, 49835 Wietmarschen, (Geschäftsführer), 2. Mathias Langer, als GF d. Design-Bau-Norderney-GmbH, Am Strubbenberg 49, 49809 Lingen (Ems), (Geschäftsführer), wird die Niederschrift über den Termin im schriftlichen Verfahren vom 20.05.2025 um den folgenden Tagesordnungspunkt ergänzt: Der Insolvenzverwalter hat mit Bericht vom 29.04.2025 die Zustimmung gemäß § 160 InsO, zu den in Textziffern 4.1.2 unter a. bis e. des Berichts näher bezeichneten Kaufvertragsangeboten beantragt. Es wird daher in Ergänzung zu dem Protokoll vom 20.05.2025 das Folgende festgestellt: Der Insolvenzverwalter erhält seitens der Gläubigerversammlung die Zustimmung gemäß § 160 InsO, zu der Veräußerung a) des Grundbesitzes Amtsgericht Münster, Grundbuch von Münster, Blatt 1699, Gemarkung Münster, Theresiengrund 4 (Konten gem. vorl. Bilanz zum 30.09.2024: 7090 40, 7090 41). Es liegt ein unverbindliches Kaufangebot über 1.200.000,00 € vor. b) des Grundbesitzes Amtsgericht Lingen (Ems), Grundbuch von Lingen, Blatt 5815, Gemarkung Altenlingen, Drei Berge, Nr. 2 (Konten gem. vorl. Bilanz zum 30.09.2024: 7090 10, 7090 11). Es liegt ein unverbindliches Kaufangebot über 260.000,00 € vor. c) Für den Grundbesitz Amtsgericht Münster, Grundbuch von Münster, Blatt 79149, Gemarkung Münster, Flur 133, Maikottenweg (Immo-Nr. 2024-39, Konten gem. vorl. Bilanz zum 30.09.2024: 7090 00, 7090 01 7090 02) liegt dem Insolvenzverwalter noch kein Kaufangebot vor. d) des Grundbesitzes Amtsgericht Münster, Wohnungsgrundbuch von St. Mauritz, Blatt 5270, 37, Akazienallee 1a, 1b (Inventarnummer 0040, Immo-Nr. 2024-169, Wohnung Nr. 3 gem. Teilungserklärung). Ein verbindliches Angebot liegt hier in Höhe von 490.000 € vor. e) des Grundbesitzes Amtsgericht Münster, Wohnungsgrundbuch von St. Mauritz, Blatt 5269, 37, Akazienallee 1a, 1b (0041, Immo-Nr. 224-132, Maisonette-Wohnung 1. OG und DG, Wohnung Nr. 2 gem. Teilungserklärung). Ein verbindliches Angebot liegt hier in Höhe von 490.000 € vor. G r ü n d e: Die Berichtigung hatte zu erfolgen, da ein entsprechender Antrag seitens des Insolvenzverwalters nach § 160 InsO mit dem Bericht vom 29.04.2025 (Eingang 29.04.2025) rechtzeitig gestellt worden war, so dass am 20.05.2025 darüber auch eine entsprechende Zustimmung seitens der Gläubigerversammlung zu protokollieren gewesen ist. Entsprechende Gegenanträge oder Widersprüche seitens eines Insolvenzgläubigers liegen bis zum heutigen Tag auch nicht vor. Eine entsprechende Aufnahme in das Protokoll vom 20.05.2025 ist versehentlich nicht erfolgt und war daher nachzuholen. Rechtsbehelfsbelehrung Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Lingen (Ems), Burgstrasse 28, 49808 Lingen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. der Verkündung der Entscheidung. Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Lingen (Ems), Burgstrasse 28, 49808 Lingen ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden. Amtsgericht Lingen (Ems), 21.05.2025

  5. Nr. 5SonstigesAz. 18 IN 77/24

    18 IN 77/24 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Design-Bau-Norderney-GmbH, Lookenstraße 12, 49808 Lingen (Ems) (AG Osnabrück, HRB 219081), vertr. d.: 1. Thorsten Egbers, als GF d. Design-Bau-Norderney-GmbH, Hauptstraße 12a, 49835 Wietmarschen, (Geschäftsführer), 2. Mathias Langer, als GF d. Design-Bau-Norderney-GmbH, Am Strubbenberg 49, 49809 Lingen (Ems), (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter am 28.04.2026 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Amtsgericht Lingen (Ems), 29.04.2026

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

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