Delta Effizienzhaus GmbH & Co.KG
Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Delta Effizienzhaus GmbH & Co.KG mit Sitz in Schönwalde-Glien (Amtsgericht Potsdam, HRA 7598 P). 3 Bekanntmachungen vom 04. September 2024 bis 23. Juni 2026.
Stammdaten
| Sitz | Schönwalde-Glien |
|---|---|
| Gericht | Amtsgericht Potsdam |
| Aktenzeichen | 6.70 IN 106/24 |
| Handelsregister | Potsdam, HRA 7598 P |
| Zeitraum | 04. September 2024 – 23. Juni 2026 |
| Bekanntmachungen | 3 |
Bekanntmachungen im Überblick
Bekanntmachungen im Detail
Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de- Nr. 1EröffnungenAz. 6.70 IN 106/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Delta Effizienzhaus GmbH & Co. KG Willibald-Alexis-Straße 56, 14621 Schönwalde-Glien vertreten durch die Delta Haus Verwaltungs GmbH, ebenda, diese vertreten durch die Geschäftsführerin Grazyna Chroboczek, ebenda HRA 7598 P Gegenstand des Unternehmens: Der Bau, die Montage und der Vertrieb von Fertighäusern und der Vertrieb von entsprechenden Baustoffen. wird auf den Eröffnungsantrag vom 12.07.2024 wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 30. August 2024, um 13:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Zur Insolvenzverwalterin wird ernannt: Rechtsanwältin Prof. Dr. Susanne Riedemann, Kantstraße 150, 10623 Berlin Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 18.10.2024 unter Beachtung des § 174 InsO bei der Insolvenzverwalterin anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, der Insolvenzverwalterin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an die Insolvenzverwalterin. Der Insolvenzverwalterin werden gemäß § 8 Abs. 3 InsO die Zustellungen übertragen. Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen ist am 27.11.2024, 11:00 Uhr im Gebäude des Justizzentrums Potsdam, Jägerallee 10 - 12, Saal 25. Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über - die Person der Insolvenzverwalterin, - den Gläubigerausschuss - gegebenenfalls die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO) und die in §§ 149, 159 bis 163 Abs. 2, 271 und 272 InsO bezeichneten Gegenstände, mit dem Hinweis, dass die Zustimmung zur Vornahme von Rechtshandlungen nach § 160 InsO als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist. Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130 a ZPO) empfangen können, haben die Möglichkeit unter Angabe ihres über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zur elektronischen Zustellung zu erklären (§ 28 Abs. 4 InsO). Gründe Die internationale und örtliche Zuständigkeit des Amtsgerichts - Insolvenzgerichts - Potsdam ergibt sich daraus, dass sowohl der Mittelpunkt der hauptsächlichen Interessen (COMI) im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20.05.2015 über Insolvenzverfahren als auch der Mittelpunkt der selbständigen wirtschaftlichen Tätigkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 der InsO bzw. der allgemeine Gerichtsstand im hiesigen Bezirk liegen. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gemäß § 34 Abs. 2 InsO zu. Unbeschadet der oben stehenden Regelung steht dem Schuldner und jedem Gläubiger gegen die Entscheidung nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 die sofortige Beschwerde zu, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung eines Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Potsdam, Hegelallee 8, 14467 Potsdam schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Potsdam eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Potsdam, den 30.08.2024
- Nr. 2SonstigesAz. 6.70 IN 106/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Delta Effizienzhaus GmbH & Co. KG (Registergericht: Potsdam HRA 7598), Willibald-Alexis-Straße 56, 14621 Schönwalde-Glien, vertreten durch den Delta Haus Verwaltung GmbH, Willibald-Alexis-Straße 56, 14621 Schönwalde-Glien, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Grazyna Chroboczek, Willibald-Alexis-Straße 56, 14621 Schönwalde-Glien - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Brinkmann & Partner, Kurfürstendamm 40/41, 10719 Berlin - hat die Verwalterin am 16. Juni 2025 Masseunzulänglichkeit gemäß § 208 InsO angezeigt. Amtsgericht Potsdam, 17. Juni 2025, 6.70 IN 106/24
- Nr. 3SonstigesAz. 6.70 IN 106/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Delta Effizienzhaus GmbH & Co. KG (Registergericht: Potsdam HRA 7598), Willibald-Alexis-Straße 56, 14621 Schönwalde-Glien, vertreten durch den Delta Haus Verwaltung GmbH, Willibald-Alexis-Straße 56, 14621 Schönwalde-Glien, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Grazyna Chroboczek, Willibald-Alexis-Straße 56, 14621 Schönwalde-Glien - Verfahrensbevollmächtigte: Rechtsanwälte Brinkmann & Partner, Kurfürstendamm 40/41, 10719 Berlin - wurde gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen liegt zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Potsdam, Justizzentrum, Jägerallee 10-12, 14469 Potsdam aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 3. August 2026 (Prüfungsstichtag) bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt. Amtsgericht Potsdam, 22. Juni 2026, 6.70 IN 106/24
Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.