Delight Rental Services GmbH
Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Delight Rental Services GmbH mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg (Berlin), HRB 99584). 6 Bekanntmachungen vom 07. August 2024 bis 30. März 2026.
Stammdaten
| Sitz | Berlin |
|---|---|
| Gericht | Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) |
| Aktenzeichen | 36d IN 3501/24 |
| Handelsregister | Berlin, HRB 99584 |
| Zeitraum | 07. August 2024 – 30. März 2026 |
| Bekanntmachungen | 6 |
Bekanntmachungen im Detail
Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de- Nr. 1EröffnungenAz. 36d IN 3501/24
36d IN 3501/24 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Delight Rental Services GmbH, Lützowstraße 33, 10785 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Christoph Westerbarkey Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg , Register-Nr.: HRB 99584 - Schuldnerin - Geschäftszweig: Dienstleistungsbranche | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 01.08.2024 um 15.27 Uhr als Hauptinsolvenzverfahren im Sinne des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über Insolvenzverfahren eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Knut Rebholz, Emser Straße 9, 10719 Berlin. 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 22.10.2024 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Anmeldung kann durch Übermittlung eines elektronischen Dokuments erfolgen, der Insolvenzverwalter kann den Übermittlungsweg sowie ein gängiges Dateiformat für die Anmeldung festlegen. Der Insolvenzverwalter muss daneben einen sicheren Übermittlungsweg im Sinne des § 130a der Zivilprozessordnung für die Übermittlung anbieten. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären. Die Zustimmung gegenüber dem Insolvenzgericht gilt mit der Einreichung eines elektronischen Dokuments auf einem sicheren Übermittlungsweg in diesem Verfahren als erteilt. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. Der Anmeldung sollen die Urkunden, aus denen sich die Forderung ergibt, in Abdruck beigefügt werden. Sofern die Anmeldung mittels eines elektronischen Dokuments erfolgt, kann auch eine elektronische Rechnung übermittelt werden. Auf Verlangen des Insolvenzverwalters oder des Insolvenzgerichts sind Ausdrucke, Abschriften oder Originale von Urkunden einzureichen. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. 4. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens, Beauftragung des Insolvenzverwalters mit der Ausarbeitung eines Insolvenzplans, Vorgabe der Zielsetzung des Plans), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf Dienstag, 10.09.2024, 12:45 Uhr, Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg Hinweise: Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist. 5. Prüfungstermin wird anberaumt auf Dienstag, 17.12.2024, 12:45 Uhr, Sitzungssaal 218, 2. Stock, 14057 Berlin, Amtsgerichtsplatz 1, Amtsgericht Charlottenburg Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 6. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 7. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 8. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Die Zustellung kann auch elektronisch nach Maßgabe des § 173 ZPO erfolgen. Ferner wird ihm die gem. Art. 54 EuInsVO erforderliche Unterrichtung aller bekannten ausländischen Gläubiger übertragen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 9. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Charlottenburg Amtsgerichtsplatz 1 14057 Berlin einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben. Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. | Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen, es sei denn, dass dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich ist. In diesem Fall bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig, wobei die vorübergehende Unmöglichkeit bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen ist. Auf Anforderung ist das elektronische Dokument nachzureichen. Elektronische Dokumente müssen |mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder |von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt werden: |auf einem sicheren Übermittlungsweg oder |an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts. Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen. | Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 05.08.2024
- Nr. 2Überwachte InsolvenzpläneAz. 36d IN 3501/24
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Delight Rental Services GmbH, Lützowstraße 33, 10785 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Christoph Westerbarkey Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 99584 - Schuldnerin - | hat das Amtsgericht Charlottenburg durch die Richterin am 02.12.2025 beschlossen: | Besonderer Termin zur Prüfung der nachgemeldeten Forderungen (besonderer Prüfungstermin, § 177 InsO) sowie Termin zur Erörterung des von dem Insolvenzverwalter vorgelegten Plans vom 01.12.2025 und des Stimmrechts der Beteiligten sowie zur Abstimmung über den Insolvenzplan (Erörterungs- und Abstimmungstermin, § 235 InsO) wird bestimmt auf Donnerstag, den 08. Januar 2026, 13.00 Uhr im Saal 218 des Hauptgebäudes des Amtsgerichts Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin. Der Insolvenzplan nebst Anlagen ist auf der Geschäftsstelle des Gerichts zur Einsicht der Beteiligten ausgelegt. Sofern Stellungnahmen eingehen, können diese auf der Geschäftsstelle des Gerichts eingesehen werden. Der Termin dient möglicherweise auch zur Abstimmung über einen nach Erörterung seitens der Schuldnerin eventuell gemäß § 240 InsO vorgelegten, geänderten Insolvenzplan. Es wird darauf hingewiesen, dass gegen einen späteren gerichtlichen Beschluss, durch den - nach Annahme des Plans durch die Beteiligten - der Insolvenzplan bestätigt wird, die sofortige Beschwerde gemäß § 253 Abs. 2 InsO nur dann zulässig ist, wenn der Beschwerdeführer 1. dem Plan spätestens im Abstimmungstermin schriftlich oder zu Protokoll widersprochen hat, 2. gegen den Plan gestimmt hat und 3. mit präsenten Beweismitteln glaubhaft macht, dass er durch den Plan wesentlich schlechter gestellt wird, als er ohne einen Plan stünde, und dass dieser Nachteil nicht durch eine Zahlung aus den in § 251 Absatz 3 genannten Mitteln ausgeglichen werden kann. Zu dem Erörterungs- und Abstimmungstermin werden die Insolvenzgläubiger, die Forderungen angemeldet haben, die absonderungsberechtigten Gläubiger, der Insolvenzverwalter, die Gesellschafter der Schuldnerin und die Schuldnerin geladen. Dieser Beschluss gilt zugleich als Ladung. Soweit Beteiligte an dem besonderen Prüfungs-, Erörterungs- und Abstimmungstermin teilnehmen und über den Insolvenzplan abstimmen möchten, werden Sie gebeten, ihren Personalausweis oder Reisepass mitzubringen. Im Gerichtsgebäude finden Zugangskontrollen statt, die einige Zeit in Anspruch nehmen können. Um die rechtzeitige Anwesenheit im Termin zu gewährleisten, wird gebeten, mögliche Wartezeiten zu berücksichtigen. Amtsgericht Charlottenburg, 03.12.2025
- Nr. 3SonstigesAz. 36d IN 3501/24
36d IN 3501/24 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Delight Rental Services GmbH, Lützowstraße 33, 10785 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Christoph Westerbarkey, Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 99584 B - Schuldnerin - | Der Insolvenzverwalter hat für die Durchführung der mit Beschluss vom 28.05.2024 angeordneten vorläufigen Insolvenzverwaltung seinen Antrag auf Festsetzung seiner Regelvergütung gemäß §§ 2, 11 InsVV und die Auslagen gemäß § 8 InsVV aufgrund eines der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von 2.068.697,50 EURO nebst Umsatzsteuer gemäß § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % eingereicht. Im Rahmen des Antrages auf Festsetzung der Vergütung für die vorläufige Insolvenzverwaltung wurden Zuschläge in Höhe von insgesamt 72,7 % für den Mehraufwand durch die Betriebsfortführung, die überdurchschnittlich aufwändige Führung der Insolvenzbuchhaltung, die Bearbeitung von Arbeitnehmerangelegenheiten, Bemühungen um die Erhaltung bzw. Verwertung des Geschäftsbetriebes (Investorenprozess) sowie die Bearbeitung von Aus- und Absonderungsrechten geltend gemacht. Die Beteiligten haben im Rahmen des Ihnen zu gewährenden rechtlichen Gehörs die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen ab Wirksamwerden dieser öffentlichen Bekanntmachung, schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle Einwendungen vorzutragen. Der Antrag des Verwalters auf Festsetzung seiner Vergütung für die Durchführung der vorläufigen Insolvenzverwaltung liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Ferner hat der Insolvenzverwalter seinen Antrag auf Festsetzung seiner Vergütung gemäß § 2 InsVV sowie der Auslagenpauschale gemäß § 8 InsVV aufgrund eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von 1.950.704,86 EURO eingereicht. Im Rahmen des Antrages auf Festsetzung der Vergütung wurden Zuschläge in Höhe von insgesamt 225 % für den Mehraufwand durch die Betriebsfortführung, die Durchführung von Sanierungsmaßnahmen, die Bearbeitung von Arbeitnehmerangelegenheiten, Bemühungen um die Erhaltung bzw. Verwertung des Geschäftsbetriebes (Investorenprozess) sowie die Ausarbeitung eines Insolvenzplanes geltend gemacht. Die Beteiligten haben im Rahmen des Ihnen zu gewährenden rechtlichen Gehörs die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen ab Wirksamwerden dieser öffentlichen Bekanntmachung, schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle Einwendungen vorzutragen. Der Antrag des Verwalters auf Festsetzung seiner Vergütung sowie seiner Auslagen liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 06.02.2026
- Nr. 4Entscheidungen im VerfahrenAz. 36d IN 3501/24
36d IN 3501/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Delight Rental Services GmbH, Lützowstraße 33, 10785 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Christoph Westerbarkey, Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 99584 B - Schuldnerin - hat das Amtsgericht Charlottenburg am 09.03.2026 beschlossen: Die Regelvergütung gemäß § 11 InsVV in Verbindung mit § 2 InsVV und Auslagen gemäß § 11 InsVV in Verbindung mit § 8 InsVV des vorläufigen Insolvenzverwalters wurden aufgrund eines der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von 2.068.697,50 EURO nebst Umsatzsteuer gemäß § 11 InsVV in Verbindung mit § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % festgesetzt. Die vom Insolvenzverwalter geltend gemachten Zuschläge in Höhe insgesamt 72,7 % für den Mehraufwand durch die Betriebsfortführung, die überdurchschnittlich aufwändige Führung der Insolvenzbuchhaltung, die Bearbeitung von Arbeitnehmerangelegenheiten, Bemühungen um die Erhaltung bzw. Verwertung des Geschäftsbetriebes (Investorenprozess) sowie die Bearbeitung von Aus- und Absonderungsrechten wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 09.03.2026
- Nr. 5Entscheidungen im VerfahrenAz. 36d IN 3501/24
36d IN 3501/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Delight Rental Services GmbH, Lützowstraße 33, 10785 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Christoph Westerbarkey, Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 99584 B - Schuldnerin - hat das Amtsgericht Charlottenburg am 09.03.2026 beschlossen: Die Regelvergütung gemäß § 2 InsVV und Auslagen gemäß § 8 InsVV zuzüglich der Kosten für die übertragenen Zustellungen des Insolvenzverwalters wurden aufgrund eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von 1.950.704,86 EURO nebst Umsatzsteuer gemäß § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % festgesetzt. Die vom Insolvenzverwalter geltend gemachten Zuschläge in Höhe insgesamt 225 % für den Mehraufwand durch die Betriebsfortführung, die Durchführung von Sanierungsmaßnahmen, die Bearbeitung von Arbeitnehmerangelegenheiten, Bemühungen um die Erhaltung bzw. Verwertung des Geschäftsbetriebes (Investorenprozess) sowie die Ausarbeitung eines Insolvenzplanes wurden festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 09.03.2026
- Nr. 6Entscheidungen im VerfahrenAz. 36d IN 3501/24
36d IN 3501/24 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Delight Rental Services GmbH, Lützowstraße 33, 10785 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Christoph Westerbarkey Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg , Register-Nr.: HRB 99584 - Schuldnerin - | Das Verfahren wird nach rechtskräftiger Bestätigung des Insolvenzplans zum 31.03.2026 aufgehoben. Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 29.03.2026
Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.