Das Nest gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt)
Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Das Nest gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Berlin (Amtsgericht Charlottenburg (Berlin), HRB 148684). 6 Bekanntmachungen vom 15. Januar 2024 bis 02. Juni 2026.
Stammdaten
| Sitz | Berlin |
|---|---|
| Gericht | Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) |
| Aktenzeichen | 36d IN 7380/23 |
| Handelsregister | Berlin, HRB 148684 |
| Zeitraum | 15. Januar 2024 – 02. Juni 2026 |
| Bekanntmachungen | 6 |
Bekanntmachungen im Detail
Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de- Nr. 1EröffnungenAz. 36d IN 7380/23
36d IN 7380/23 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Das Nest gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt), ehemals geschäftsansässig Petershagener Weg 32, 12589 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführerin Gabriela Unger Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg , Register-Nr.: HRB 148684 - Schuldnerin - Geschäftszweig: Dienstleistungsbranche | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen drohender Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 11.01.2024 um 17.39 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Dr. Philipp Grauer, Hausvogteiplatz 11, 10117 Berlin. 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 05.04.2024 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. 4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 30.05.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 27.02.2024, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 8. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 13.01.2024
- Nr. 2OtherAz. 36d IN 7380/23
36d IN 7380/23 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Das Nest gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt), Petershagener Weg 32, 12589 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführerin Gabriela Unger Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg Handelsregister Register-Nr.: HRB 148684 - Schuldnerin - | hat der Insolvenzverwalter am 19.01.2024 angezeigt, dass Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO. Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 24.01.2024
- Nr. 3Entscheidungen im VerfahrenAz. 36d IN 7380/23
36d IN 7380/23 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Das Nest gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt), Petershagener Weg 32, 12589 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführerin Gabriela Unger, Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 148684 B - Schuldnerin - hat das Amtsgericht Charlottenburg am 27.02.2026 beschlossen: Die Regelvergütung gemäß § 2 InsVV und Auslagen gemäß § 8 InsVV zuzüglich der Kosten für die übertragenen Zustellungen ab der elften Zustellung des Insolvenzverwalters wurden aufgrund eines der Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von 30.478,24 EURO nebst Umsatzsteuer gemäß § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % ergänzend festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 27.02.2026
- Nr. 4Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.Az. 36d IN 7380/23
36d IN 7380/23 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Das Nest gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt), Petershagener Weg 32, 12589 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführerin Gabriela Unger, Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 148684 B - Schuldnerin - | |Verfügbar zur Deckung der Verfahrenskosten und Masseverbindlichkeiten gemäß §§ 54, 55 InsO und Verteilung an die Massegläubiger sind 26.548,80 EURO Verteilungsmasse, zu berücksichtigen sind Forderungen in Höhe von 16.759,98 EURO. Das Schlussverzeichnis ist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt. Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 27.02.2026
- Nr. 5Entscheidungen im VerfahrenAz. 36d IN 7380/23
36d IN 7380/23 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Das Nest gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt), Petershagener Weg 32, 12589 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführerin Gabriela Unger, Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 148684 B hat das Amtsgericht Charlottenburg durch den Rechtspfleger Schmidt am 30.03.2026 beschlossen: Die Regelvergütung gemäß § 11 InsVV in Verbindung mit § 2 InsVV und Auslagen gemäß § 11 InsVV in Verbindung mit § 8 InsVV des vorläufigen Insolvenzverwalters wurden aufgrund eines der vorläufigen Insolvenzverwaltung unterliegenden Vermögenswertes in Höhe von 28.474,83 EUR nebst Umsatzsteuer gemäß § 11 InsVV in Verbindung mit § 7 InsVV in der derzeit gültigen Höhe von 19 % festgesetzt. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können durch Verfahrensbeteiligte auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 30.03.2026
- Nr. 6SonstigesAz. 36d IN 7380/23
36d IN 7380/23 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Das Nest gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt), Petershagener Weg 32, 12589 Berlin, vertreten durch die Geschäftsführerin Gabriela Unger, Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg - Handelsregister -, Register-Nr.: HRB 148684 B - Schuldnerin - | 1. Die Durchführung des Einstellungstermins nach § 211 InsO einschließlich - Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters - Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis durch die Insolvenzgläubiger - Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse erfolgt im schriftlichen Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 29.06.2026 - Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung - Anträge zur Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Vermögensgegenstände - sowie Einwendungen gegen die beabsichtigte Einstellung des Verfahrens schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen. Hinweise: In der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts können die Unterlagen zur Rechnungslegung eingesehen werden. Die Masseverbindlichkeiten werden nach Maßgabe des § 209 InsO berichtigt werden. An die Insolvenzgläubiger erfolgt keine Zahlung. Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - 01.06.2026
Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.