Unternehmensinsolvenz

Dacord Service Management GmbH

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Dacord Service Management GmbH mit Sitz in Dreieich (Amtsgericht Offenbach am Main, HRB 48705). 9 Bekanntmachungen vom 01. Februar 2024 bis 30. April 2026.

Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1SicherungsmaßnahmenAz. 8 IN 160/23

    Az.: 8 IN 160/23 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Dacord Service Management GmbH, Eisenbahnstraße 102, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main , HRB 48705), ist am 31.01.2024 gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Ulrich Bert, Hanauer Landstraße 148 a, D 60314 Frankfurt am Main, Tel.: 069/15051300, Fax: 069/15051400 bestellt worden. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Offenbach am Main, 31.01.2024

  2. Nr. 2EröffnungenAz. 8 IN 160/23

    Amtsgericht Offenbach am Main 26.03.2024 - Insolvenzgericht - 8 IN 160/23 B e s c h l u s s In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dacord Service Management GmbH, Eisenbahnstraße 102, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main, HRB 48705), vertreten durch: Hilmi Seker, (Geschäftsführer), wird heute um 17:00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Ulrich Bert, Hanauer Landstraße 148 a, D 60314 Frankfurt am Main, Tel.: 069/15051300, Fax: 069/15051400. Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter. Zu diesem Verfahren werden sie weiterenn Verfahren 8 IN 248/23, 8 IN 313/23 und 8 IN 247/23 hinzuverbunden. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann durch die Schuldnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden.

  3. Nr. 3Entscheidungen im VerfahrenAz. 8 IN 160/23

    Geschäftsnummer: 8 IN 160/23 Am 26.03.2024 um 17:00 Uhr, ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen des Dacord Service Management GmbH, Eisenbahnstraße 102, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main , HRB 48705), vertr. d.: Hilmi Seker, Vitos Klinik Hadamar, Am Mönchberg 8, 65589 Hadamar, (Geschäftsführer),. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Ulrich Bert, Hanauer Landstraße 148 a, D 60314 Frankfurt am Main, Tel.: 069/15051300, Fax: 069/15051400, bestellt worden. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis zum (Anmeldefrist). b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, werden aufgefordert, nicht mehr an den Schuldner, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO). Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§§ 156, 176 InsO) entspricht, ist der . Dieser Stichtag entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Spätestens bis zu diesem Stichtag müssen schriftlich bei Gericht eingehen: ==> Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden; im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung ihrer Höhe und/oder ihrem Grund nach bestritten wird; ==> gegebenenfalls Anträge bzw. Eingaben zu folgenden Angelegenheiten: - zur Person des Insolvenzverwalters (§ 57); - zu Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO); - zur Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO); - zu einer Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Hinterlegung und Anlage von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO); - zur Stillegung oder vorläufigen Fortführung des schuldnerischen Unternehmens. Die Gläubigerversammlung kann den Insolvenzverwalter beauftragen, einen Insolvenzplan auszuarbeiten, und ihm das Ziel des Plans vorgeben. Sie kann ihre Entscheidung in späteren Terminen ändern (§ 157 InsO); - zur Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO) insbesondere: * wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll, * wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde, * wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll; - zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder zur Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO). Werden bis zu dem oben genannten Stichtag Anträge bzw. Eingaben zu den oben aufgeführten Angelegenheiten eingereicht, kann im Einzelfall eine Vertagung der ersten Gläubigerversammlung und auch die Anordnung der Fortführung der ersten Gläubigerversammlung im mündlichen Verfahren erfolgen (§ 5 Abs. 2 InsO). Abweichend von obigem Absatz gilt bezüglich des § 160 InsO Folgendes: Falls ein Antrag des Insolvenzverwalters nach § 160 InsO spätestens eine Woche vor dem Ablauf des oben genannten Stichtags bei Gericht gestellt wird, gilt die beantragte Zustimmung als erteilt, wenn bis zum Ablauf des Stichtags keine diesbezüglichen Anträge bzw. Eingaben mehr bei Gericht eingehen. Geht ein Antrag des Insolvenzverwalters nach § 160 InsO nicht spätestens eine Woche vor dem Ablauf des oben genannten Stichtags bei Gericht ein, bestimmt das Gericht bezüglich dieses Antrags eine besondere Gläubigerversammlung entweder im schriftlichen oder im mündlichen Verfahren. Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der oben genannten Anmeldefrist und dem danach genannten Stichtag liegt, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach am Main zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt. Hinweis: - Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht benachrichtigt. Der Insolvenzverwalter wird gemäß § 8 Abs. 3 InsO mit der Durchführung der Zustellungen beauftragt. Amtsgericht Offenbach am Main, 04.04.2024

  4. Nr. 4Entscheidungen im VerfahrenAz. 8 IN 160/23

    Geschäftsnummer: 8 IN 160/23 Am 26.03.2024 um 17:00 Uhr, ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden über das Vermögen des Dacord Service Management GmbH, Eisenbahnstraße 102, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main , HRB 48705), vertr. d.: Hilmi Seker, Vitos Klinik Hadamar, Am Mönchberg 8, 65589 Hadamar, (Geschäftsführer),. Zum Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Ulrich Bert, Hanauer Landstraße 148 a, D 60314 Frankfurt am Main, Tel.: 069/15051300, Fax: 069/15051400, bestellt worden. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis zum 15.05.2024 (Anmeldefrist). b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, werden aufgefordert, nicht mehr an den Schuldner, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO). Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin (§§ 156, 176 InsO) entspricht, ist der 05.06.2024. Dieser Stichtag entspricht zugleich dem Termin der ersten Gläubigerversammlung. Spätestens bis zu diesem Stichtag müssen schriftlich bei Gericht eingehen: ==> Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden; im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung ihrer Höhe und/oder ihrem Grund nach bestritten wird; ==> gegebenenfalls Anträge bzw. Eingaben zu folgenden Angelegenheiten: - zur Person des Insolvenzverwalters (§ 57); - zu Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO); - zur Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO); - zu einer Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Hinterlegung und Anlage von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO); - zur Stillegung oder vorläufigen Fortführung des schuldnerischen Unternehmens. Die Gläubigerversammlung kann den Insolvenzverwalter beauftragen, einen Insolvenzplan auszuarbeiten, und ihm das Ziel des Plans vorgeben. Sie kann ihre Entscheidung in späteren Terminen ändern (§ 157 InsO); - zur Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO) insbesondere: * wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll, * wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde, * wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll; - zur Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder zur Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO). Werden bis zu dem oben genannten Stichtag Anträge bzw. Eingaben zu den oben aufgeführten Angelegenheiten eingereicht, kann im Einzelfall eine Vertagung der ersten Gläubigerversammlung und auch die Anordnung der Fortführung der ersten Gläubigerversammlung im mündlichen Verfahren erfolgen (§ 5 Abs. 2 InsO). Abweichend von obigem Absatz gilt bezüglich des § 160 InsO Folgendes: Falls ein Antrag des Insolvenzverwalters nach § 160 InsO spätestens eine Woche vor dem Ablauf des oben genannten Stichtags bei Gericht gestellt wird, gilt die beantragte Zustimmung als erteilt, wenn bis zum Ablauf des Stichtags keine diesbezüglichen Anträge bzw. Eingaben mehr bei Gericht eingehen. Geht ein Antrag des Insolvenzverwalters nach § 160 InsO nicht spätestens eine Woche vor dem Ablauf des oben genannten Stichtags bei Gericht ein, bestimmt das Gericht bezüglich dieses Antrags eine besondere Gläubigerversammlung entweder im schriftlichen oder im mündlichen Verfahren. Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der oben genannten Anmeldefrist und dem danach genannten Stichtag liegt, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach am Main zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt. Hinweis: - Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht benachrichtigt. Der Insolvenzverwalter wird gemäß § 8 Abs. 3 InsO mit der Durchführung der Zustellungen beauftragt. Amtsgericht Offenbach am Main, 16.04.2024

  5. Nr. 5Entscheidungen im VerfahrenAz. 8 IN 160/23

    Geschäftsnummer: 8 IN 160/23 In dem Insolvenzverfahren Dacord Service Management GmbH, Eisenbahnstraße 102, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main, HRB 48705), vertr. d.: Hilmi Seker, Vitos Klinik Hadamar, Am Mönchberg 8, 65589 Hadamar, (Geschäftsführer), ist ein Vorschuss auf Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach am Main, Justizzentrum Offenbach am Main, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K18), eingesehen werden. Amtsgericht Offenbach am Main, 21.10.2024.

  6. Nr. 6Entscheidungen im VerfahrenAz. 8 IN 160/23

    AZ: 8 IN 160/23: In dem Insolvenzverfahren Dacord Service Management GmbH, Eisenbahnstraße 102, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main, HRB 48705), vertreten durch: Hilmi Seker, Berliner Ring 76, 63303 Dreieich, (Geschäftsführer), ist das schriftliche Verfahren angeordnet (§ 5 Abs.2 InsO). Es wird schriftlicher Schlusstermin zur Erörterung der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, Entscheidung der Gläubiger über nicht verwertbare Gegenstände der Insolvenzmasse, Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, vor dem Insolvenzgericht Offenbach, Kaiserstraße 18, 63065 Offenbach am Main, abgehalten. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, eventuelle Anträge bzw. Einwendungen zu den Tagesordnungspunkten schriftlich bis zum 15.06.2026 beim Insolvenzgericht einzureichen. Amtsgericht Offenbach am Main, 20.04.2026

  7. Nr. 7Entscheidungen im VerfahrenAz. 8 IN 160/23

    Geschäftsnummer: 8 IN 160/23. In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dacord Service Management GmbH, Eisenbahnstraße 102, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main, HRB 48705), vertr. d.: Hilmi Seker, Berliner Ring 76, 63303 Dreieich, (Geschäftsführer), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden. Festsetzungsbeschluss: 1. XXXXX Euro Nettovergütung nach InsVV 2. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % 3. XXXXX Euro Auslagen zuzüglich 4. XXXXX Euro Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % 5. XXXXX Euro Gesamtbetrag Begründung: Der Insolvenzverwalter erhält für die von ihm ausgeübte Tätigkeit eine angemessene Vergütung. Diese richtet sich nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV). Berechnungsgrundlage für die Vergütung des Insolvenzverwalters ist gemäß § 1 InsVV der Wert der Insolvenzmasse unter Berücksichtigung des § 1 Absatz 2 InsVV. Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit des Insolvenzverwalters sind bei der Festsetzung der Vergütung zu berücksichtigen. Durch Abweichung vom Regelsatz kann dem Umfang und der Schwierigkeit der Geschäftsführung in Form von Zu- und Abschlägen gem. § 3 InsVV Rechnung getragen werden. Im vorliegenden Verfahren wurde bei der Berechnung der Vergütung des Insolvenzverwalters von einer Insolvenzmasse in Höhe von 77.617,51 EURO ausgegangen. Die Vergütung war aufgrund der vom Insolvenzverwalter konkret entwickelten Tätigkeiten um Insgesamt 50 % zu erhöhen. Bei der Bemessung des Zuschlags waren insbesondere die Tätigkeiten des Insolvenzverwalters bzgl. der Aufarbeitung der Geschäftsvorfälle, die unvollständige Buchhaltung sowie die schwierige Sachverhaltsermittlung und das obstruktive Verhalten des Geschäftsführers der Schuldnerin zu berücksichtigen. Dem Antrag auf Festsetzung der Vergütung war stattzugeben. Auf den Vergütungsantrag wird Bezug genommen. Der Insolvenzverwalter kann gem. § 8 III InsVV nach seiner Wahl anstelle der tatsächlich entstandenen Auslagen einen Pauschsatz fordern, der im ersten Jahr 15 % danach 10% der gesetzlichen Vergütung, höchstens jedoch 250,00 EURO je angefangenen Monat der Dauer der Tätigkeit des Insolvenzverwalters beträgt. Der Pauschbetrag darf 30% der Regelvergütung nicht überschreiten. Zusätzlich zur Vergütung und den Auslagen war gemäß § 7 InsVV ein Betrag in Höhe der vom dem Insolvenzverwalter zu zahlenden Umsatzsteuer festzusetzen. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach, eingesehen werden. Amtsgericht Offenbach am Main, 20.04.2026.

  8. Nr. 8Entscheidungen im VerfahrenAz. 8 IN 160/23

    AZ: 8 IN 160/23:In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dacord Service Management GmbH, Eisenbahnstraße 102, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main, HRB 48705), vertr. d.: Hilmi Seker, Berliner Ring 76, 63303 Dreieich, (Geschäftsführer),, wurde die Zustimmung zur Schlussverteilung erteilt. Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach, Kaiserstr. 16-18, 63065 Offenbach, eingesehen werden. Amtsgericht Offenbach, 20.04.2026

  9. Nr. 9Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.Az. 8 IN 160/23

    AZ: 8 IN 160/23:In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Dacord Service Management GmbH, Eisenbahnstraße 102, 63303 Dreieich (AG Offenbach am Main, HRB 48705), vertr. d.: Hilmi Seker, Berliner Ring 76, 63303 Dreieich, (Geschäftsführer), soll mit Genehmigung des Insolvenzgericht die Verteilung vorgenommen werden. Der verfügbare Massebestand beträgt 27.759,11 EUR, abzüglich der Honorarkosten und Auslagen des Insolvenzverwalters und der Gerichtskosten. Die Summe der festgestellten Forderungen (§ 38 InsO) beträgt 586.160,75 EUR. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Offenbach am Main zur Einsicht für die Verfahrensbeteiligten niedergelegt. Offenbach am Main, 20.04.2026

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

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