Unternehmensinsolvenz

Cordes Architekten + Ingenieure GmbH

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Cordes Architekten + Ingenieure GmbH mit Sitz in Bremen (Amtsgericht Bremen, HRB 28064 HB). 1 Bekanntmachung vom 26. März 2026 bis 26. März 2026.

Stammdaten

SitzBremen
GerichtAmtsgericht Bremen
Aktenzeichen504 IN 1/26
HandelsregisterBremen, HRB 28064 HB
BundeslandBremen
BrancheArchitektur, Planung & Forschung
Zeitraum26. März 2026 – 26. März 2026
Bekanntmachungen1

Bekanntmachungen im Überblick

Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1Abweisungen mangels MasseAz. 504 IN 1/26

    504 IN 1/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Cordes Architekten + Ingenieure GmbH, An Knoops Park 1 A, 28717 Bremen (AG Bremen, HRB 28064 HB), vertr. d.: 1. Jens Cordes, (Geschäftsführer), 2. Sylvia-Diana Bartels, An Knoops Park 1 A, 28717 Bremen, (Gesellschafterin), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 24.03.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Bremen, Ostertorstr. 25 - 31, 28195 Bremen (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133344563234-000000050) einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Bremen eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Bremen an. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Bremen, 24.03.2026

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

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