Concept-Immobilien GmbH
Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Concept-Immobilien GmbH mit Sitz in Stade (Amtsgericht Stade, HRB 513093). 1 Bekanntmachung vom 30. Dezember 2024 bis 30. Dezember 2024.
Stammdaten
| Sitz | Stade |
|---|---|
| Gericht | Amtsgericht Stade |
| Aktenzeichen | 73 IN 68/20 |
| Handelsregister | Jena - Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister, HRB 513093 |
| Bundesland | Niedersachsen |
| Branche | Immobilienwesen & Gebäudemanagement |
| Zeitraum | 30. Dezember 2024 – 30. Dezember 2024 |
| Bekanntmachungen | 1 |
Bekanntmachungen im Überblick
Bekanntmachungen im Detail
Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de- Nr. 1Abweisungen mangels MasseAz. 73 IN 68/20
73 IN 68/20: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Concept-Immobilien GmbH, Am Güterbahnhof 15, 21680 Stade (AG Jena, HRB 513093), vertr. d.: Peter Hauschildt, Fasanenstr. 15, 27612 Loxstedt-Stotel, (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 12.12.2024 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann von dem Antragsteller und der Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Stade, Wilhadikirchhof 1, 21682 Stade einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Stade eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Stade an. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Stade, 12.12.2024 Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter: https://amtsgericht-stade.niedersachsen.de/startseite/wir_uber_uns/datenschutz/datenschutzerklaerung-172273.html Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.
Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.