Chemnitztal Maler GmbH
Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Chemnitztal Maler GmbH mit Sitz in Chemnitz (Amtsgericht Chemnitz, HRB 8183). 1 Bekanntmachung vom 31. Juli 2026 bis 31. Juli 2026.
Stammdaten
| Sitz | Chemnitz |
|---|---|
| Gericht | Amtsgericht Chemnitz |
| Aktenzeichen | 206 IN 1076/26 |
| Handelsregister | Chemnitz, HRB 8183 |
| Bundesland | Sachsen |
| Branche | Baugewerbe & Handwerk (Inkl. Baunebengewerbe) |
| Zeitraum | 31. Juli 2026 – 31. Juli 2026 |
| Bekanntmachungen | 1 |
Bekanntmachungen im Überblick
Bekanntmachungen im Detail
Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de- Nr. 1EröffnungenAz. 206 IN 1076/26
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 206 IN 1076/26 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Chemnitztal Maler GmbH, Chemnitztalstraße 130, 09114 Chemnitz, Amtsgericht Chemnitz , HRB 8183 vertreten durch den Geschäftsführer Ringo Schuster ergeht am 31.07.2026 nachfolgende Entscheidung: 1. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Malerarbeiten und Wärmedämmung) wird am 31.07.2026 um 09:02 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Reinhard Klose Leipziger Straße 58 09113 Chemnitz Telefon geschäftlich: 0371 444610 Telefax: 0371 4446111 Email geschäftlich: klose@floether-wissing.de Website: www.sanierungskultur.de bestellt. 3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin. 4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 01.09.2026 anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten. 5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Beibehaltung des bisherigen oder die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters, die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO), Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne von §§ 271, 272 InsO, Festlegung der für die Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§ 277 InsO), Beauftragung der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung eines Insolvenzplanes (§ 284 InsO) und die Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO, Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO), Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO), Beauftragung eines Insolvenzplanes (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO) sowie Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird bestimmt auf: Wochentag und Datum Dienstag, 13.10.2026 Uhrzeit 11:00 Uhr Zimmer/Etage/Gebäude Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO als erteilt. 6. Bis zur ersten Gläubigerversammlung wird vorläufig ein Gläubigerausschuss eingesetzt. Dieser besteht aus den nachstehend benannten Mitgliedern: |MEGA eG vert. d. d. Regionalvertriebsleiter Ost Herrn Andreas Diessner Wollkämmereistraße 6 04357 Leipzig |Thomas Wolf Dr.-Külz-Straße 39 08393 Meerane |Peschke Baumanagement & Projektsteuerung GmbH vert. d. d. GF Herrn Jörg Peschke Münchner Platz 2 01187 Dresden Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt. Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.