Charly M GmbH
Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Charly M GmbH mit Sitz in München (Amtsgericht München, HRB 214882). 3 Bekanntmachungen vom 03. Juni 2024 bis 18. Juni 2026.
Stammdaten
| Sitz | München |
|---|---|
| Gericht | Amtsgericht München |
| Aktenzeichen | 1501 IN 758/24 |
| Handelsregister | München, HRB 214882 |
| Zeitraum | 03. Juni 2024 – 18. Juni 2026 |
| Bekanntmachungen | 3 |
Bekanntmachungen im Überblick
Bekanntmachungen im Detail
Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de- Nr. 1EröffnungenAz. 1501 IN 758/24
1501 IN 758/24 | In dem Verfahren über den Antrag d. Charly M GmbH, Schützenstraße 1, 80335 München, vertreten durch die Geschäftsführer Düwel Patrick und Hirschberger Anja Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 214882 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Royes Robert, Winzerer Straße 49 A, 80797 München auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen | 1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung am 28.05.2024 um 15.00 Uhr eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Stefan Strüwind Landsberger Straße 191, 80687 München Telefon: +49(89)21 23 14-0 Telefax: +49(89)21 23 14-30 Email: mail@lecon.eu 3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bis zum 15.07.2024 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben. 4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt, § 5 Abs. 2 InsO. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 26.08.2024 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen. Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 35 Abs. 2 (Entscheidung über die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit), 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters, insbesondere, wenn das Unternehmen oder ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen, ein unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand, die Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, oder das Recht auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte veräußert werden soll; wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse erheblich belasten würde oder wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163 (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO bezeichneten Angelegenheiten erforderlich sein, bedarf es der Antragstellung bis 26.08.2024, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens widerrufen werden kann. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Hinweise: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). 6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). 7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen. Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese erfolgt durch das Insolvenzgericht. Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht. 8. Hinweis: Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Auszug aus den Gründen: Der Antrag ist am 05.03.2024 beim Insolvenzgericht München eingegangen. Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 31.05.2024
- Nr. 2SonstigesAz. 1501 IN 758/24
1501 IN 758/24 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Charly M GmbH, Schützenstraße 1, 80335 München, vertreten durch die Geschäftsführer Düwel Patrick und Hirschberger Anja Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 214882 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Royes Robert, Winzerer Straße 49 A, 80797 München | Terminsbestimmung: Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die Zustimmung zur Klageerhebung gegen die Tindale's GmbH sowie zur Beauftragung der Kanzlei Taylor Wessing mit der gerichtlichen Betreibung des Rechtsstreits wird bestimmt auf Mittwoch, 04.02.2026, 09:45 Uhr Sitzungssaal 102, 1. Stock, Infanteriestraße 5, 80797 München Hinweise: Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO. Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 21.01.2026
- Nr. 3SonstigesAz. 1501 IN 758/24
1501 IN 758/24 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Charly M GmbH, Schützenstraße 1, 80335 München, vertreten durch die Geschäftsführer Düwel Patrick und Hirschberger Anja Registergericht: Amtsgericht München Registergericht Register-Nr.: HRB 214882 - Schuldnerin - Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Royes Robert, Winzerer Straße 49 A, 80797 München | hat der Insolvenzverwalter am 16.06.2026 angezeigt, dass voraussichtlich Masseunzulänglichkeit vorliegt, § 208 Abs. 1 InsO. Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 17.06.2026
Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.