Certum Finanz GmbH
Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Certum Finanz GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 137116). 3 Bekanntmachungen vom 31. März 2026 bis 27. Mai 2026.
Stammdaten
| Sitz | Hamburg |
|---|---|
| Gericht | Amtsgericht Hamburg |
| Aktenzeichen | 67a IN 123/26 |
| Handelsregister | Hamburg, HRB 137116 |
| Bundesland | Hamburg |
| Branche | Finanz- & Versicherungsdienstleistungen |
| Zeitraum | 31. März 2026 – 27. Mai 2026 |
| Bekanntmachungen | 3 |
Bekanntmachungen im Überblick
Bekanntmachungen im Detail
Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de- Nr. 1SicherungsmaßnahmenAz. 67a IN 123/26
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 123/26 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen im Handelsregister des Amtsgericht Hamburg unter HRB 137116 eingetragenen Certum Finanz GmbH, Gänsemarkt 33, 20354 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Mathias Görlich und Gabriele Schlegel Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens ist die Anlageberatung und Anlagevermittlung in Bezug auf a) Anteile oder Aktien an inländischen offenen Investmentvermögen, offenen EU- Investmentvermögen oderausländischen offenen Investmentvermögen, die nach Kapitalanlagengesetzbuch vertrieben werden dürfen. b) Anteilen oder Aktien an inländischen geschlossenen Investmentvermögen, geschlossenen EU-Investmentvermögen oder ausländischen geschlossenen Investmentvermögen, die nach dem Kapitalanlagengesetzbuch vertrieben werden dürfen. c) Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Absatz 2 des Vermögensanlagengesetzes. Die Anlageberatung und Anlagevermittlung gemäß vorstehendem § 2.1 (a) - (c) erfolgt im Rahmen der Bereichsausnahme des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 des Kreditwesengesetzes. Bei der Erbringung dieser Finanzdienstleistungen ist das Unternehmen nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Anteilen von Kunden zu verschaffen. Anteile oder Aktien an Hedgefonds im Sinne von § 283 KAGB werden nicht vermittelt. etc. ist am 27.03.2026 um 13:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragstellerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragstellerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Dietmar Penzlin, Alstertor 9, 20095 Hamburg, bestellt worden. Die Schuldner der Antragstellerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann durch die Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. 67a IN 123/26 Amtsgericht Hamburg, 27.03.2026 Datenschutzhinweise: Informationen zum Schutz personenbezogener Daten bei deren Verarbeitung durch die Justiz nach Artikel 13 und Artikel 14 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung finden sich auf der Internetseite des Hanseatischen Oberlandesgerichts unter https://www.justiz.hamburg.de/rechtsprechung-senate/datenschutzhinweise Auf Wunsch übersenden wir diese Informationen auch an Verfahrensbeteiligte in Papierform.
- Nr. 2Abweisungen mangels MasseAz. 67a IN 123/26
67a IN 123/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Certum Finanz GmbH, . Gegenstand des Unternehmens ist die Anlageberatung und Anlagevermittlung. Gegenstand des Unterneh, Gänsemarkt 33, 20354 Hamburg (AG Hamburg, HRB 137116), vertr. d.: 1. Mathias Görlich, (Geschäftsführer), 2. Gabriele Schlegel, (Geschäftsführerin), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 27.04.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO. Die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 27.03.2026 sind am 27.04.2026 aufgehoben worden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Hamburg eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Hamburg an. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Hamburg, 27.04.2026 Datenschutzhinweise: Informationen zum Schutz personenbezogener Daten bei deren Verarbeitung durch die Justiz nach Artikel 13 und Artikel 14 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung finden sich auf der Internetseite des Hanseatischen Oberlandesgerichts unter https://www.justiz.hamburg.de/rechtsprechung-senate/datenschutzhinweise Auf Wunsch übersenden wir diese Informationen auch an Verfahrensbeteiligte in Papierform.
- Nr. 3SicherungsmaßnahmenAz. 67a IN 123/26
67a IN 123/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Antragstellerin Certum Finanz GmbH, . Gegenstand des Unternehmens ist die Anlageberatung und Anlagevermittlung. Gegenstand des Unterneh, Gänsemarkt 33, 20354 Hamburg (AG Hamburg, HRB 137116), vertr. d.: 1. Mathias Görlich, (Geschäftsführer), 2. Gabriele Schlegel, (Geschäftsführerin), sind die Verfügungsbeschränkungen und die Anordnung der vorläufigen Verwaltung vom 27.03.2026 am 27.04.2026 nach Abweisung des Insolvenzantrags mangels Masse aufgehoben worden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Hamburg, 27.04.2026 Datenschutzhinweise: Informationen zum Schutz personenbezogener Daten bei deren Verarbeitung durch die Justiz nach Artikel 13 und Artikel 14 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung finden sich auf der Internetseite des Hanseatischen Oberlandesgerichts unter https://www.justiz.hamburg.de/rechtsprechung-senate/datenschutzhinweise Auf Wunsch übersenden wir diese Informationen auch an Verfahrensbeteiligte in Papierform.
Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.