Unternehmensinsolvenz

Caupona GmbH

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Caupona GmbH mit Sitz in Grasleben (Amtsgericht Wolfsburg, HRB 204363). 6 Bekanntmachungen vom 15. August 2024 bis 20. April 2026.

Stammdaten

SitzGrasleben
GerichtAmtsgericht Wolfsburg
Aktenzeichen25 IN 40/24
HandelsregisterBraunschweig, HRB 204363
Zeitraum15. August 2024 – 20. April 2026
Bekanntmachungen6

Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1EröffnungenAz. 25 IN 40/24

    25 IN 40/24: Über das Vermögen der Caupona GmbH, Bahnhofstraße 40, 38368 Grasleben (AG Braunschweig, HRB 204363), vertr. d.: Kerstin Knigge, Bahnhofstraße 40, 38368 Grasleben, (Geschäftsführerin), ist am 08.08.2024 um 11:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Martin Gehlen, Willmer Köster Rechtsanwälte Insolvenzverwalter, Friedrich-Wilhelm-Str. 51, 38100 Braunschweig, Tel.: 0531/129 253-0, Fax: 0531/129 253-100, E-Mail: info@willmerkoester.de, Internet: www.willmerkoester.de. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 08.10.2024 anzumelden; b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). - Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: - Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. - Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Wolfsburg, Rothenfelder Str. 43, 38440 Wolfsburg; Postfach 100141, 38401 Wolfsburg; Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1273063535525-000216931 einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Wolfsburg, 13.08.2024

  2. Nr. 2SonstigesAz. 25 IN 40/24

    Geschäfts-Nr. 25 IN 40/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Caupona GmbH, Bahnhofstraße 40, 38368 Grasleben (AG Braunschweig, HRB 204363), vertr. d.: Kerstin Knigge, Bahnhofstraße 40, 38368 Grasleben, (Geschäftsführerin), werden die bis zum 24.11.2025 nachträglich angemeldeten Forderungen bzw. nachträglichen Änderungen bereits angemeldeter Forderungen im schriftlichen Verfahren am 05.01.2026 geprüft. Die Anmeldungen sowie die beigefügten Urkunden können in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wolfsburg, Rothenfelder Str. 43, 38440 Wolfsburg eingesehen werden. Bis Ablauf von 3 Werktagen vor dem Termin kann gegen die Forderung bzw. nachträgliche Änderung der Forderung Widerspruch erhoben werden. Amtsgericht Wolfsburg 24.11.2025

  3. Nr. 3SonstigesAz. 25 IN 40/24

    Geschäfts-Nr. 25 IN 40/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen Caupona GmbH, Bahnhofstraße 40, 38368 Grasleben (AG Braunschweig, HRB 204363), vertreten durch: Kerstin Knigge, Bahnhofstraße 40, 38368 Grasleben, (Geschäftsführerin), hat der Insolvenzverwalter mit Antrag vom 28.11.2025 auf einer Berechnungsgrundlage von 8.212,50 EUR die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen zulasten der Insolvenzmasse beantragt. Der Antrag kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Einwendungen gegen den Vergütungsantrag müssen ab dem Tag der Einstellung im Internet binnen 3 Wochen beim Insolvenzgericht schriftlich eingegangen sein. Amtsgericht Wolfsburg 13.01.2026

  4. Nr. 4Entscheidungen im VerfahrenAz. 25 IN 40/24

    25 IN 40/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Caupona GmbH, Bahnhofstraße 40, 38368 Grasleben (AG Braunschweig, HRB 204363), vertr. d.: Kerstin Knigge, Bahnhofstraße 40, 38368 Grasleben, (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters (Regelvergütung aufgrund einer Berechnungsgrundlage von 7.500,00 EUR zzgl. 712,50 EUR zu erwartender Umsatzsteuererstattung, d.h. insgesamt 8.212,50 EUR) durch Beschluss des Insolvenzgerichts vom 17.04.2026 zulasten der Insolvenzmasse festgesetzt worden. Gemäß § 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Wolfsburg, 17.04.2026

  5. Nr. 5Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.Az. 25 IN 40/24

    25 IN 40/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Caupona GmbH, Bahnhofstraße 40, 38368 Grasleben (AG Braunschweig, HRB 204363), vertr. d.: Kerstin Knigge, Bahnhofstraße 40, 38368 Grasleben, (Geschäftsführerin), soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare Massebestand beträgt 7.327,07 EUR, abzüglich noch zu berücksichtigender Massekosten und Masseverbindlichkeiten. Insolvenzforderungen sind in Höhe von 35.942,66 EUR zu berücksichtigen. Das Schlussverzeichnis ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wolfsburg zur Einsichtnahme für die Beteiligten niedergelegt. 17.04.2026 Amtsgericht Wolfsburg

  6. Nr. 6SonstigesAz. 25 IN 40/24

    25 IN 40/24: In dem Insolvenzverfahren Caupona GmbH, Bahnhofstraße 40, 38368 Grasleben (AG Braunschweig, HRB 204363), vertr. d.: Kerstin Knigge, Bahnhofstraße 40, 38368 Grasleben, (Geschäftsführerin), ist der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und Frist zur Erhebung von Einwendungen, Widersprüchen und Anträgen zu nachträglichen Forderungsprüfungen, dem Schlussbericht, der Schlussrechnung und dem Schlussverzeichnis bis zum 17.06.2026 bestimmt. Die Anmeldeunterlagen, Schlussbericht, -rechnung und -verzeichnis können auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Wolfsburg eingesehen werden. Amtsgericht Wolfsburg, 17.04.2026

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

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