Cafe am Markt Lüttel GmbH & Co. KG
Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Cafe am Markt Lüttel GmbH & Co. KG mit Sitz in Lingen (Ems) (Amtsgericht Lingen (Ems), HRA 208264). 5 Bekanntmachungen vom 27. November 2024 bis 26. Mai 2026.
Stammdaten
| Sitz | Lingen (Ems) |
|---|---|
| Gericht | Amtsgericht Lingen (Ems) |
| Aktenzeichen | 18 IN 65/24 |
| Handelsregister | Osnabrück, HRA 208264 |
| Bundesland | Niedersachsen |
| Branche | Gastronomie & Hotellerie |
| Zeitraum | 27. November 2024 – 26. Mai 2026 |
| Bekanntmachungen | 5 |
Bekanntmachungen im Überblick
Bekanntmachungen im Detail
Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de- Nr. 1SicherungsmaßnahmenAz. 18 IN 65/24
18 IN 65/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Cafe am Markt Lüttel GmbH & Co. KG, Bremer Straße 30, 49811 Lingen (Ems) (AG Osnabrück, HRA 208264), vertr. d.: 1. Cafe am Markt Lüttel Verwaltungs GmbH, Bremer Straße 30, 49811 Lingen (Ems), (persönlich haftender Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Peter Lüttel, Bremer Straße 30, 49808 Lingen (Ems), (Geschäftsführer), ist am um Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des wirksam. Zum ist Rechtsanwalt Dirk Hofschulte, Kirchstraße 36, 48282 Emsdetten, Tel.: 02572-87529, Fax: 02572-87533 bestellt worden. Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO). Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Lingen (Ems), Burgstrasse 28, 49808 Lingen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Lingen (Ems), 27.11.2024 Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter: http://www.amtsgericht-lingen.niedersachsen.de/gericht/datenschutz_und_datenschutzbeauftragten/ Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.
- Nr. 2SicherungsmaßnahmenAz. 18 IN 65/24
18 IN 65/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Cafe am Markt Lüttel GmbH & Co. KG, Bremer Straße 30, 49811 Lingen (Ems) (AG Osnabrück, HRA 208264), vertr. d.: 1. Cafe am Markt Lüttel Verwaltungs GmbH, Bremer Straße 30, 49811 Lingen (Ems), (persönlich haftender Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Peter Lüttel, Bremer Straße 30, 49808 Lingen (Ems), (Geschäftsführer), ist dem vorläufigen Insolvenzverwalter zusätzlich zu der am 27.11.2024 um 12:57 Uhr angeordneten vorläufigen Verwaltung die Einzelermächtigung zur Vornahme bestimmter Handlungen für die Insolvenzmasse erteilt worden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Lingen (Ems), 06.12.2024
- Nr. 3EröffnungenAz. 18 IN 65/24
18 IN 65/24: Über das Vermögen der Cafe am Markt Lüttel GmbH & Co. KG, Bremer Straße 30, 49811 Lingen (Ems) (AG Osnabrück, HRA 208264), vertr. d.: 1. Cafe am Markt Lüttel Verwaltungs GmbH, Bremer Straße 30, 49811 Lingen (Ems), (persönlich haftender Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Peter Lüttel, Bremer Straße 30, 49808 Lingen (Ems), (Geschäftsführer), ist am 01.02.2025 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dirk Hofschulte, Kirchstraße 36, 48282 Emsdetten, Tel.: 02572-87529, Fax: 02572-87533. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 26.02.2025 anzumelden; b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Das Verfahren wird mündlich durchgeführt. Vor dem Insolvenzgericht wird am Freitag, 07.03.2025, 09:00 Uhr, Saal Z 16, Neubau, Burgstraße 28, 49808 Lingen (Ems) eine Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch den Insolvenzverwalter und zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Berichts- und Prüfungstermin) abgehalten. Der Termin dient zugleich der Entscheidung der Gläubiger über - die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO), - die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) - die Erteilung der Zustimmung/Genehmigung zum Verkauf des beweglichen Anlagevermögens/Warenlagers an Herrn Peter Lüttel, Bremer Straße 30, 49808 Lingen im Wege der übertragenen Sanierung. sowie gegebenenfalls über: - die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), - Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung oder Insolvenzplan, - die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), - besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, - eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), - eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO), - Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO), - eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung. Hinweise: - Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist. - Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: - Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. - Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a ZPO) empfangen können und nicht bereits in § 173 Abs. 2 ZPO genannt sind, gemäß § 28 Abs. 4 InsO unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären können. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Lingen (Ems), Burgstrasse 28, 49808 Lingen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Lingen (Ems), 03.02.2025 Hinweise (Art. 13 und 14 DS-GVO) zum Datenschutz und zu Ihren Rechten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter: http://www.amtsgericht-lingen.niedersachsen.de/gericht/datenschutz_und_datenschutzbeauftragten/ Auf Wunsch werden wir Ihnen die Datenschutzerklärung zusenden.
- Nr. 4SonstigesAz. 18 IN 65/24
Geschäfts-Nr. 18 IN 65/24 In dem Insolvenzverfahren Cafe am Markt Lüttel GmbH & Co. KG, Bremer Straße 30, 49811 Lingen (Ems) (AG Osnabrück, HRA 208264), vertr. d.: 1. Cafe am Markt Lüttel Verwaltungs GmbH, Bremer Straße 30, 49811 Lingen (Ems), (persönlich haftender Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Peter Lüttel, Bremer Straße 30, 49808 Lingen (Ems), (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 Absatz 1 InsO angeordnet. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Burgstraße 28, 49808 Lingen aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 08.08.2025 bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderung festgestellt wurde, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt. Amtsgericht Lingen (Ems), 18.07.2025
- Nr. 5SonstigesAz. 18 IN 65/24
Geschäfts-Nr. 18 IN 65/24 In dem Insolvenzverfahren Cafe am Markt Lüttel GmbH & Co. KG, Bremer Straße 30, 49811 Lingen (Ems) (AG Osnabrück, HRA 208264), vertr. d.: 1. Cafe am Markt Lüttel Verwaltungs GmbH, Bremer Straße 30, 49811 Lingen (Ems), (persönlich haftender Gesellschafter), vertr. d.: 1.1. Peter Lüttel, Bremer Straße 30, 49808 Lingen (Ems), (Geschäftsführer), wird die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen im schriftlichen Verfahren gemäß § 177 Absatz 1 InsO angeordnet. Die Tabelle mit den zu prüfenden Forderungen und die Anmeldeunterlagen liegen zur Einsichtnahme der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Burgstraße 28, 49808 Lingen aus. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine zu prüfende Forderung bestreitet, muss bis zum 12.06.2026 bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Rang oder ihrem Betrag bestritten wird. Gläubiger, deren Forderung festgestellt wurde, werden über das Prüfungsergebnis nicht benachrichtigt. Amtsgericht Lingen (Ems), 22.05.2026
Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.