Bristol Bar UG
Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Bristol Bar UG mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 131104). 5 Bekanntmachungen vom 19. August 2024 bis 20. Mai 2026.
Stammdaten
| Sitz | Frankfurt am Main |
|---|---|
| Gericht | Amtsgericht Frankfurt am Main |
| Aktenzeichen | 810 IN 775/24 B-1-9 |
| Handelsregister | Frankfurt am Main, HRB 131104 |
| Zeitraum | 19. August 2024 – 20. Mai 2026 |
| Bekanntmachungen | 5 |
Bekanntmachungen im Überblick
Bekanntmachungen im Detail
Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de- Nr. 1EröffnungenAz. 810 IN 775/24 B-1-9
810 IN 775/24 Br: In dem Insolvenzverfahren Bristol Bar UG, Ludwigstraße 15, 60327 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 131104), vertreten durch: 1. Alex Knus, (Geschäftsführer), wurde am 19.08.2024 um 15:30 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Der Beschluss geht zurück auf einen Eigenantrag der Schuldnerin, der am 10.06.2024 bei Gericht einging. Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt: Rechtsanwalt Andreas Hendriock, Hansaallee 154, 60320 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 87 00 21 70, Fax: 069/ 87 00 21 75 0, E-Mail: frankfurt@hendriock.de. Dem Schuldner wird die Verfügung über sein gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an den Schuldner können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an den Schuldner geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 19.08.2024
- Nr. 2EröffnungenAz. 810 IN 775/24 B-1-9
810 IN 775/24 B-1-9 Am 19.08.2024 um 15:30 Uhr ist das Insolvenzverfahren Bristol Bar UG, Ludwigstraße 15, 60327 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 131104), vertreten durch: 1. Alex Knus, (Geschäftsführer), eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Andreas Hendriock, Hansaallee 154, 60320 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 87 00 21 70, Fax: 069/ 87 00 21 75 0, E-Mail: frankfurt@hendriock.de Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO. Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei dem Insolvenzverwalter vorzunehmen. Anmeldefrist: 04.11.2024 Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 18.11.2024 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen: * Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO) * Wahl eines Gläubigerausschusses * Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) * Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens * gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt. Amtsgericht Frankfurt am Main, 20.08.2024
- Nr. 3Entscheidungen im VerfahrenAz. 810 IN 775/24 B-1-9
810 IN 775/24 B-1-9 In dem Insolvenzverfahren Bristol Bar UG, Ludwigstraße 15, 60327 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 131104), vertreten durch: 1. Alex Knus, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 11.08.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und der Schuldner können bis zum 25.08.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 22.05.2025
- Nr. 4NoCategoryAz. 810 IN 775/24 B-1-9
810 IN 775/24 B-1-9 In dem Insolvenzverfahren Bristol Bar UG, Ludwigstraße 15, 60327 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 131104), vertreten durch: Alex Knus, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 16.04.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und der Schuldner können bis zum 30.03.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 19.11.2025
- Nr. 5Entscheidungen im VerfahrenAz. 810 IN 775/24 B-1-9
810 IN 775/24 B-1-9 In dem Insolvenzverfahren Bristol Bar UG, Ludwigstraße 15, 60327 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 131104), vertreten durch: Alex Knus, Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wird die Prüfung der bis zum 10.08.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und der Schuldner können bis zum 24.08.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 20.05.2026
Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.