Unternehmensinsolvenz

Blechtechnik Marco Pistorius GmbH

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Blechtechnik Marco Pistorius GmbH mit Sitz in Lichtentanne (Amtsgericht Chemnitz, HRB 24595). 3 Bekanntmachungen vom 23. Juli 2024 bis 19. Juni 2026.

Stammdaten

SitzLichtentanne
GerichtAmtsgericht Chemnitz
Aktenzeichen318 IN 1348/24
HandelsregisterChemnitz, HRB 24595
Zeitraum23. Juli 2024 – 19. Juni 2026
Bekanntmachungen3

Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1SicherungsmaßnahmenAz. 318 IN 1348/24

    Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 318 IN 1348/24 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Blechtechnik Marco Pistorius GmbH, vertr. d. d. GF Gewerbestraße 10, 08115 Lichtentanne, ergeht am 19.07.2024 nachfolgende Entscheidung: 1. Zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse wird am 19.07.2024 um 14:28 Uhr die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. 2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Markus M. Merbecks Leipziger Straße 58 09113 Chemnitz Telefon geschäftlich: 0371 444610 Telefax: 0371 4446111 Email geschäftlich: merbecks@floether-wissing.de Website: www.sanierungskultur.de bestellt. 3. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt gemäß § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO). 4. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, die Unternehmensführung zu überwachen und das Vermögen im Gläubigerinteresse zu sichern und zu erhalten. 5. Er ist berechtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz zu nehmen, insbesondere Forderungen - auch Bankguthaben - auf ein von ihm für die Insolvenzmasse einzurichtendes Sonderkonto einzuziehen. Rechte Dritter bleiben davon unberührt. 6. Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn dieser stimmt den Leistungen an die Schuldnerin zu. 7. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume der Schuldnerin zu betreten, dort Nachforschungen anzustellen und Auskünfte aus behördlich geführten Registern und von Dritten, insbesondere von Bank- und Kreditinstituten, Sparkassen, Finanzbehörden, Sozialbehörden, Sozialversicherungsträgern, Rechtsanwälten, Notaren, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zur Erfüllung seiner Aufgaben einzuholen (§ 22 Abs. 3 InsO). 8. Die Schuldnerin hat dem vorläufigen Insolvenzverwalter Einsicht in Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und alle erforderlichen Auskünfte zu erteilen (§ 22 Abs. 2 InsO). 9. Dem vorläufigen Insolvenzverwalter werden die im Verfahren notwendigen Zustellungen übertragen, ausgenommen sind die Zustellungen an die Schuldnerin.

  2. Nr. 2EröffnungenAz. 318 IN 1348/24

    Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 318 IN 1348/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Blechtechnik Marco Pistorius GmbH, vertr. d. d. GF Gewerbestraße 10, 08115 Lichtentanne, Amtsgericht Chemnitz , HRB 24595 ergeht am 31.08.2024 nachfolgende Entscheidung: 1. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Klempnerei, Herstellung und Ausführung von Metallbedachungen) wird am 31.08.2024 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Markus M. Merbecks Leipziger Straße 58 09113 Chemnitz Telefon geschäftlich: 0371 444610 Telefax: 0371 4446111 Email geschäftlich: merbecks@floether-wissing.de Website: www.sanierungskultur.de bestellt. 3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin. 4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 18.10.2024 anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten. 5. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft, Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 6. Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 29.11.2024 beim Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz schriftlich einzureichen. Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

  3. Nr. 3Entscheidungen im VerfahrenAz. 318 IN 1348/24

    Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 318 IN 1348/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Blechtechnik Marco Pistorius GmbH, vertr. d. d. GF Gewerbestraße 10, 08115 Lichtentanne, Amtsgericht Chemnitz , HRB 24595 ergeht am 18.06.2026 nachfolgende Entscheidung: 1. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung wird bestimmt auf Wochentag und Datum Uhrzeit Zimmer/Etage/Gebäude Dienstag, 14.07.2026 10:00 Uhr Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz Auf der Tagesordnung steht: Zustimmung zum Abschluss eines Vergleichs der Schuldnerin betreffend die Ansprüche aus dem Auftrag Nr. 18A5037700 gegenüber dem Freistaat Sachsen, vertr. d. d. Sächs. Staatsministerium der Finanzen, dieses vertr. d. d. Staatsbetrieb Sächs. Immobilien- und Baumanagement. 2. Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung der Gläubigerversammlung als erteilt, wenn diese beschlussunfähig ist.

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

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