Unternehmensinsolvenz

Benning, Susanne

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Benning, Susanne mit Sitz in Wangerland (Amtsgericht Wilhelmshaven, HRA 206379). 5 Bekanntmachungen vom 12. November 2025 bis 18. März 2026.

Stammdaten

SitzWangerland
GerichtAmtsgericht Wilhelmshaven
Aktenzeichen10 IN 109/25
HandelsregisterOldenburg (Oldenburg), HRA 206379
BundeslandNiedersachsen
BrancheSonstige Dienstleistungen (Kultur, Sport, Reinigung, Sicherheit, Wellness)
Zeitraum12. November 2025 – 18. März 2026
Bekanntmachungen5

Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1Entscheidungen im RestschuldbefreiungsverfahrenAz. 10 IN 109/25

    10 IN 109/25 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Susanne Benning geb. Brykczynski, geb. am 04.11.1961, Aukenser Kirchpatt 8, 26434 Wangerland, Personaldienstleistungen Susanne Benning e. K. (AG Oldenburg, HRA 206379), wird die Schuldnerin Restschuldbefreiung erlangen, wenn sie den Obliegenheiten nach § 295 InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen. Amtsgericht Wilhelmshaven, 12.11.2025

  2. Nr. 2EröffnungenAz. 10 IN 109/25

    10 IN 109/25 : Über das Vermögen der Susanne Benning geb. Brykczynski, geb. am 04.11.1961, Aukenser Kirchpatt 8, 26434 Wangerland, Personaldienstleistungen Susanne Benning e. K. (AG Oldenburg, HRA 206379), ist am 24.10.2025 um 17:53 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Michail Siagas, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen, Tel.: 0421 / 33 061 0, Fax: 0421 / 33 061 10, E-Mail: bremen@kuhmann.eu. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 05.12.2025 anzumelden; b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO). Stichtag, der dem Prüfungstermin entspricht, ist der 29.12.2025. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: > Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, > Anträge über: * die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO), * die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über: * Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), * eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), * den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan, * die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), * besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, * eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), * eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO), * Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO), * eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung. Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (05.12.2025) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (29.12.2025), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt. Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden. Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Wilhelmshaven, 12.11.2025

  3. Nr. 3EröffnungenAz. 10 IN 109/25

    10 IN 109/25: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Susanne Benning geb. Brykczynski, geboren am 04.11.1961, Aukenser Kirchpatt 8, 26434 Wangerland, Personaldienstleistungen Susanne Benning e. K. (AG Oldenburg, HRA 206379), Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Christopher Möllmann, Schlosserstr. 40, 26441 Jever, werden der Eröffnungs- und der Stundungsbeschluss vom 24.10.25 wie folgt ergänzend berichtigt: Die Firma der Schuldnerin lautet "Personaldienstleistungen Susanne Benning e. K.". Sie ist eingetragen im Handelsregister des AG Oldenburg zur HRA Nr. 206379. Amtsgericht Wilhelmshaven, 04.11.2025

  4. Nr. 4Entscheidungen im VerfahrenAz. 10 IN 109/25

    10 IN 109/25: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Susanne Benning geb. Brykczynski, geb. am 04.11.1961, Aukenser Kirchpatt 8, 26434 Wangerland, Personaldienstleistungen Susanne Benning e. K. (AG Oldenburg, HRA 206379), hat der Insolvenzverwalter Rechtsanwalt Michail Siagas, Herdentorswallstr. 93, 28195 Bremen, Tel.: 0421 / 33 061 0, Fax: 0421 / 33 061 10, E-Mail: bremen@kuhmann.eu dem Gericht gegenüber folgender Erklärung gem. § 35 Abs. 2 InsO angezeigt: Hiermit gebe ich die von der Schuldnerin ausgeübte selbständige Tätigkeit im Bereich IT-Leistungen, Existenzgründungsberatung, KMU-Beratung, Recruiting und Fördermittelberatung gem. § 35 Abs. 2 InsO mit Wirkung ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens aus dem Insolvenzbeschlag frei. Amtsgericht Wilhelmshaven, 22.12.2025

  5. Nr. 5SonstigesAz. 10 IN 109/25

    10 IN 109/25: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Susanne Benning geb. Brykczynski, geb. am 04.11.1961, Aukenser Kirchpatt 8, 26434 Wangerland, Personaldienstleistungen Susanne Benning e. K. (AG Oldenburg, HRA 206379), hat der Insolvenzverwalter am 11.03.2026 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Amtsgericht Wilhelmshaven, 18.03.2026

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

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