Unternehmensinsolvenz

BENEFIT Beratungs- und Beteiligungsaktiengesellschaft

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für BENEFIT Beratungs- und Beteiligungsaktiengesellschaft mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 73096). 2 Bekanntmachungen vom 02. September 2024 bis 28. November 2024.

Stammdaten

SitzHamburg
GerichtAmtsgericht Hamburg
Aktenzeichen67a IN 264/24
HandelsregisterHamburg, HRB 73096
BundeslandHamburg
BrancheFinanz- & Versicherungsdienstleistungen
Zeitraum02. September 2024 – 28. November 2024
Bekanntmachungen2

Bekanntmachungen im Überblick

Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1SicherungsmaßnahmenAz. 67a IN 264/24

    Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 264/24 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 73096 eingetragenen BENEFITBeratungs- und Beteiligungsaktiengesellschaft, Feldbrunnenstraße 24, 20148 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Vorstandin Frau Tanja Moll Geschäftszweig: Die Erbringung sämtlicher Tätigkeiten oder Dienstleistungen in Deutschland und im Ausland, die direkt oder indirekt mit der Beteiligung an Unternehmen des Wirtschaftslebens und ihrer Übertragung zusammenhängen, unabhängig von der Beteiligungshöhe. Grundsätzlich kann sich die Gesellschaft durch Einlagen, Abtretung, Fusion, Aktienzeichnung, Beteiligung, finanzielle Unterstützung oder jede andere Form der Beteiligung im Hinblick auf ihren Untemehmenszweck betätigen. Die Gesellschaft hat ebenfalls zum Unternehmenszweck, sei es in Deutschland oder im Ausland: - sämtliche Tätigkeiten oder Dienstleistungen, die sich direkt oder indirekt mit der Vermarktung sämtlicher Produkte und der Beratung in sämtlichen Wirtschaftsangelegenheiten, Verwaltungs- und Sozialfragen, insbesondere der Leitung, Verwaltung und Restrukturierung, der Organisation, der Suche nach Partnern und Synergien, der Zentralisierung von Einkäufen befassen; - sämtliche Leistungen im Bereich Marketing, Marktstudien, Logistikzentren, Promotionsveranstaltungen eingeschlossen die Telekommunikations- und Informationstechnologien, die Beratung und die Gründung von Management, Verkauf, Import sämtlicher Artikel und Waren, sowie sämtlicher Dienstleistungen und Tätigkeiten im Bereich der Vermarktung von Immobilien; - der An- und Verkauf von Lizenzen aller Art. Ferner die Beratung auf allen vorgenannten Gebieten. Eine Tätigkeit, deren Ausübung einer behördlichen Genehmigung bedarf, übt die Gesellschaft nicht aus, es sei denn, sie ist im Besitz der Genehmigung. ist am 02.09.2024, um 12:12 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO): Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Matthias Wolgast, Moorfuhrtweg 11, 22301 Hamburg bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO). Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). 67a IN 264/24 Amtsgericht Hamburg, 02.09.2024

  2. Nr. 2EröffnungenAz. 67a IN 264/24

    Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 264/24 Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 73096 eingetragenen BENEFIT Beratungs- und Beteiligungsaktiengesellschaft, Feldbrunnenstraße 24, 20148 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Vorstandin Frau Tanja Moll, Geschäftszweig: Die Erbringung sämtlicher Tätigkeiten oder Dienstleistungen in Deutschland und im Ausland, die direkt oder indirekt mit der Beteiligung an Unternehmen des Wirtschaftslebens und ihrer Übertragung zusammenhängen, unabhängig von der Beteiligungshöhe. Grundsätzlich kann sich die Gesellschaft durch Einlagen, Abtretung, Fusion, Aktienzeichnung, Beteiligung, finanzielle Unterstützung oder jede andere Form der Beteiligung im Hinblick auf ihren Untemehmenszweck betätigen. Die Gesellschaft hat ebenfalls zum Unternehmenszweck, sei es in Deutschland oder im Ausland: - sämtliche Tätigkeiten oder Dienstleistungen, die sich direkt oder indirekt mit der Vermarktung sämtlicher Produkte und der Beratung in sämtlichen Wirtschaftsangelegenheiten, Verwaltungs- und Sozialfragen, insbesondere der Leitung, Verwaltung und Restrukturierung, der Organisation, der Suche nach Partnern und Synergien, der Zentralisierung von Einkäufen befassen; - sämtliche Leistungen im Bereich Marketing, Marktstudien, Logistikzentren, Promotionsveranstaltungen eingeschlossen die Telekommunikations- und Informationstechnologien, die Beratung und die Gründung von Management, Verkauf, Import sämtlicher Artikel und Waren, sowie sämtlicher Dienstleistungen und Tätigkeiten im Bereich der Vermarktung von Immobilien; - der An- und Verkauf von Lizenzen aller Art. Ferner die Beratung auf allen vorgenannten Gebieten. Eine Tätigkeit, deren Ausübung einer behördlichen Genehmigung bedarf, übt die Gesellschaft nicht aus, es sei denn, sie ist im Besitz der Genehmigung. wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 27.11.2024, um 12:30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 02.09.2024 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin. Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Matthias Wolgast, Moorfuhrtweg 11, 22301 Hamburg. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 17.01.2025 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter. Termin zur Gläubigerversammlung, in der auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird (Berichtstermin) und Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen (Prüfungstermin) ist am Dienstag, 18.02.2025, 10:45 Uhr, im Gebäude des Amtsgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg, 4. Etage, Sitzungssaal B405. Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über - die Person des Insolvenzverwalters, - die Einsetzung und Besetzung des Gläubigerausschuss (§ 68 InsO), - gegebenenfalls die nachfolgend bezeichneten Gegenstände: - Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), - Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), - Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO) - und unter Umständen zur Anhörung über eine Verfahrenseinstellung mangels Masse (§ 207 InsO). Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 27.01.2025 zur Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg (4. Stock im Anbau) niedergelegt. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO). Die im elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgten Veröffentlichungen von Daten aus diesem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Beschluss steht der Schuldnerin/dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Hamburg, Sievekingplatz 1, 20355 Hamburg schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden. Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Hamburg eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt. Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden. Hinweis zum elektronischen Rechtsverkehr: Die Einlegung ist auch durch Übertragung eines elektronischen Dokuments an die elektronische Poststelle des Gerichts möglich. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht geeignet und mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein oder von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg gemäß § 130a ZPO nach näherer Maßgabe der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (BGBl. 2017 I, S. 3803) eingereicht werden. Auf die Pflicht zur elektronischen Einreichung durch professionelle Einreicher/innen ab dem 01.01.2022 durch das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten vom 10. Oktober 2013, das Gesetz zur Einführung der elektronischen Akte in der Justiz und zur weiteren Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs vom 5. Juli 2017 und das Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten und zur Änderung weiterer Vorschriften vom 05.10.2021 wird hingewiesen. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de. 67a IN 264/24 Amtsgericht Hamburg, 27.11.2024

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

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