Unternehmensinsolvenz

BBK-Bau UG (haftungsbeschränkt)

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für BBK-Bau UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Dresden (Amtsgericht Dresden, HRB 41376). 1 Bekanntmachung vom 04. Mai 2026 bis 04. Mai 2026.

Stammdaten

SitzDresden
GerichtAmtsgericht Dresden
Aktenzeichen531 IN 211/26
HandelsregisterDresden, HRB 41376
BundeslandSachsen
BrancheBaugewerbe & Handwerk (Inkl. Baunebengewerbe)
Zeitraum04. Mai 2026 – 04. Mai 2026
Bekanntmachungen1

Bekanntmachungen im Überblick

Nr.DatumKategorie

Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1EröffnungenAz. 531 IN 211/26

    Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 531/544 IN 211/26 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der BBK-Bau UG (haftungsbeschränkt), Großenhainer Straße 98, 01127 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 41376 vertreten durch den Geschäftsführer Marius-Lucian Glodeanu - wurde am 02.05.2026 um 18:50 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Björn Frische, Augustusplatz 9, 04109 Leipzig, Telefon geschäftlich: 0341 21672 300 Telefax: 0341 21672 332 Email geschäftlich: Bjoern.Frische@cms-hs.com Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 10.06.2026 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO). Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über |die Beibehaltung des mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalters |die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters |die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO) |Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO |Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO) |Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO) |Beauftragung eines Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO) sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 22.07.2026 beim Amtsgericht Dresden, 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1 schriftlich einzureichen. Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden. Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt. Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt. Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

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