Unternehmensinsolvenz

Banse, Oskar Wolfgang

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Banse, Oskar Wolfgang mit Sitz in Osterode am Harz (Amtsgericht Osterode am Harz, HRA 130676). 8 Bekanntmachungen vom 08. November 2024 bis 20. Juli 2026.

Stammdaten

SitzOsterode am Harz
GerichtAmtsgericht Osterode am Harz
Aktenzeichen8 IN 27/24
HandelsregisterGöttingen, HRA 130676
Zeitraum08. November 2024 – 20. Juli 2026
Bekanntmachungen8

Banse, Oskar Wolfgang im Blick behalten

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Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1EröffnungenAz. 8 IN 27/24

    8 IN 27/24: Über das Vermögen des Oskar Wolfgang Banse, geb. am 12.01.1962, Rotenhäuser Weg 58, 37520 Osterode am Harz, "Bäckerei und Konditorei Oskar Banse e. K.", Kornmarkt 7, 37520 Osterode am Harz (AG Göttingen, HRA 130676), ist am 07.11.2024 um 11:50 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Torsten Gutmann, Pluta Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Hans-Böckler-Allee 1, 30173 Hannover, Tel.: 0511-543815-00 Sek., Fax: 0511-543815-96, E-Mail: hannover@pluta.net. Die Gläubiger werden aufgefordert: a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 12.12.2024 anzumelden; b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des Schuldners in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO). Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, werden aufgefordert, nicht mehr an den Schuldner, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO). Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO). Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 15.01.2025. Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein: > Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, > Anträge über: * die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO), * die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über: * die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO), * Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO), * eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO), * den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan, * die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO), * besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs des Schuldners, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung des Schuldners an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert, * eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO), * eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO), * Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO), * eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung. Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (12.12.2024) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (15.01.2025), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt. Hinweis: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt. Der vollständige Beschluss einschließlich der Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: > Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. > Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren werden spätestens sechs Monate nach rechtskräftiger Entscheidung über die Restschuldbefreiung gelöscht. > Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsmittelbelehrung Die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann von dem Schuldner, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Osterode am Harz, Amtshof 20, 37520 Osterode am Harz einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Osterode am Harz, 08.11.2024

  2. Nr. 2Entscheidungen im RestschuldbefreiungsverfahrenAz. 8 IN 27/24

    8 IN 27/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Oskar Wolfgang Banse, geb. am 12.01.1962, Rotenhäuser Weg 58, 37520 Osterode am Harz, "Bäckerei und Konditorei Oskar Banse e. K.", Kornmarkt 7, 37520 Osterode am Harz (AG Göttingen, HRA 130676), wird der Schuldner Restschuldbefreiung erlangen, wenn er den Obliegenheiten nach §§ 295, 295a InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen. Amtsgericht Osterode am Harz, 08.11.2024

  3. Nr. 3SonstigesAz. 8 IN 27/24

    8 IN 27/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Oskar Wolfgang Banse, geb. am 12.01.1962, Rotenhäuser Weg 58, 37520 Osterode am Harz, "Bäckerei und Konditorei Oskar Banse e. K.", Kornmarkt 7, 37520 Osterode am Harz (AG Göttingen, HRA 130676), hat der Insolvenzverwalter gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht. Amtsgericht Osterode am Harz, 08.01.2025

  4. Nr. 4Entscheidungen im VerfahrenAz. 8 IN 27/24

    Geschäfts-Nr. 8 IN 27/24 In dem Insolvenzverfahren Oskar Wolfgang Banse, geb. am 12.01.1962, Rotenhäuser Weg 58, 37520 Osterode am Harz, "Bäckerei und Konditorei Oskar Banse e. K.", Kornmarkt 7, 37520 Osterode am Harz (AG Göttingen, HRA 130676), wird die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen erfolgen am: Mittwoch, 19. März 2025, Zimmer Nr. 11 (Nebengebäude), Amtsgericht Osterode am Harz, Amtshof 20, 37520 Osterode am Harz. Widersprüche sind schriftlich bis zum 17.03.2025 zu erheben. Die Insolvenztabelle nebst nachträglicher Anmeldungen und Urkunden ist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt worden. Amtsgericht Osterode am Harz, 31.01.2025

  5. Nr. 5SonstigesAz. 8 IN 27/24

    8 IN 27/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Oskar Wolfgang Banse, geb. am 12.01.1962, Rotenhäuser Weg 58, 37520 Osterode am Harz, "Bäckerei und Konditorei Oskar Banse e. K.", Kornmarkt 7, 37520 Osterode am Harz (AG Göttingen, HRA 130676), liegt der Vergütungsantrag des Insolvenzverwalters Rechtsanwalt Torsten Gutmann für die Dauer von zwei Wochen zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes aus. Amtsgericht Osterode am Harz, 29.05.2026

  6. Nr. 6Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.Az. 8 IN 27/24

    Geschäfts-Nr.: 8 IN 27/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Oskar Wolfgang Banse, geb. am 12.01.1962, Rotenhäuser Weg 58, 37520 Osterode, Insolvenzverwalter Dipl.-Kfm. Torsten Gutmann, soll die Schlussverteilung erfolgen. Der verfügbare Massebestand beträgt 42.209,88 €. Hiervon gehen ab das Honorar und die Auslagen des, sonstige Masseverbindlichkeiten, restliche Gerichts- und Verwertungskosten sowie die Kosten der Veröffentlichung. Zu berücksichtigen sind Insolvenzforderungen in Höhe von 100.364,30 €. Das Schlussverzeichnis, der Schlussbericht und der Vergütungsantrag sind auf der Geschäftsstelle für die Beteiligten niedergelegt. Einwendungen sind binnen 2 Wochen ab Veröffentlichung schriftlich zu erheben. Amtsgericht Osterode am Harz, den 03.02.2026

  7. Nr. 7Entscheidungen im VerfahrenAz. 8 IN 27/24

    8 IN 27/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Oskar Wolfgang Banse, geb. am 12.01.1962, Rotenhäuser Weg 58, 37520 Osterode am Harz, "Bäckerei und Konditorei Oskar Banse e. K.", Kornmarkt 7, 37520 Osterode am Harz (AG Göttingen, HRA 130676), wird der Vornahme der Schlussverteilung zugestimmt und Schlusstermin im schriftlichen Verfahren zur a) Abnahme der Schlussrechnung des Insolvenzverwalters, b) Erhebung von Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis, c) Prüfung ggf. nachträglich angemeldeter Forderungen, d) Anhörung zwecks Bestimmung eines Treuhänders für die Laufzeit der Abtretungserklärung, § 288 InsO bestimmt auf: Mittwoch, 09.09.2026, Amtsgericht Osterode am Harz, Zimmer 11 (Nebengebäude), Amtshof 20, 37520 Osterode am Harz. Einwendungen gegen die Schlussrechnung und das Schlussverzeichnis können schriftlich bis zum 07.09.2026 erhoben werden. Die Schlussrechnung sowie das Verteilungsverzeichnis sind auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichtes zur Einsichtnahme niedergelegt. Amtsgericht Osterode am Harz, 17.07.2026

  8. Nr. 8Entscheidungen im VerfahrenAz. 8 IN 27/24

    8 IN 27/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Oskar Wolfgang Banse, geb. am 12.01.1962, Rotenhäuser Weg 58, 37520 Osterode am Harz, "Bäckerei und Konditorei Oskar Banse e. K.", Kornmarkt 7, 37520 Osterode am Harz (AG Göttingen, HRA 130676), sind Vergütung und Auslagen des Insolvenzverwalters durch Beschluss des Insolvenzgerichts wie folgt festgesetzt worden: 1. ..... EUR Regelvergütung gem. §§ 1, 2, 3 InsVV 2. ..... EUR Umsatzsteuer darauf i.H.v. 19 % 3. ..... EUR 25 % Auslagen gem. §§ 10, 8 InsVV 4. ..... EUR Umsatzsteuer darauf i.H.v. 19 % 5. ..... EUR Auslagen für 7 übertragene Zustellungen 6. ..... EUR Umsatzsteuer darauf i.H.v. 19 % 7. ..... EUR Gesamtbetrag G r ü n d e: Die für die Berechnung der Insolvenzverwaltervergütung maßgebliche Insolvenzmasse beträgt 64.650,56 Euro, § 1 InsVV. Hieraus errechnet sich gem. § 2 InsVV eine Regelvergütung in Höhe von ..... Euro netto. Zuschläge gem. § 3 InsVV hat der Insolvenzverwalter nicht beantragt. Gründe, die einen Abschlag auf die Vergütung rechtfertigen würden, sind für das Insolvenzgericht nicht ersichtlich. Vergütung, Auslagen und Umsatzsteuer wurden antragsgemäß festgesetzt und richten sich in der Höhe nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV). Die Auslagen für übertragene Zustellungen sind gem. § 4 Abs. 2 S. 2 InsVV festgesetzt worden. Die Beteiligten sind vor der Festsetzung angehört worden. Eine Stellungnahme ist nicht eingegangen. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 300 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Osterode am Harz, Amtshof 20, 37520 Osterode am Harz einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Osterode am Harz, Amtshof 20, 37520 Osterode am Harz einzulegen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden. Der vollständige Beschluss nebst der Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Amtsgericht Osterode am Harz, 17.07.2026

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

Banse, Oskar Wolfgang überwachen

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