Unternehmensinsolvenz

Bäckerei Sachse GmbH & Co.KG

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Bäckerei Sachse GmbH & Co.KG mit Sitz in Dohna (Amtsgericht Dresden, HRA 10789). 4 Bekanntmachungen vom 03. Januar 2024 bis 22. Mai 2026.

Stammdaten

SitzDohna
GerichtAmtsgericht Dresden
HandelsregisterDresden, HRA 10789
Zeitraum03. Januar 2024 – 22. Mai 2026
Bekanntmachungen4

Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1BekanntmachungAz. 562 IN 1048/22

    Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 562 IN 1048/22 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bäckerei Sachse GmbH & Co. KG, Müglitztalstraße 63, 01809 Dohna, Amtsgericht Dresden , HRA 10789 vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Haack Verwaltungs-GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer David Haack ergeht am 27.12.2023 nachfolgende Entscheidung: Das Insolvenzverfahren wird nach rechtskräftiger Bestätigung des Insolvenzplans vom 5. September 2023 gemäß § 258 Abs. 1 InsO zum 31. Dezember 2023 aufgehoben. Gründe Der Beschluss vom 3. November 2023, mit dem der Insolvenzplan vom 5. September 2023 bestätigt wurde, ist rechtskräftig. Die fälligen Masseverbindlichkeiten sind bezahlt. Für die noch nicht fälligen bzw. streitigen Masseverbindlichkeiten wurde unter dem 13. Dezember 2023 ein Finanzplan vorgelegt, aus dem sich ergibt, dass ihre Erfüllung gewährleistet ist. Daher war das Insolvenzverfahren aufzuheben. Der Zeitpunkt der Aufhebung ergibt sich aus § 258 Abs. 3 Satz 1 InsO. Der Sachwalter wird gemäß § 8 Abs. 2 InsO analog beauftragt, den Beschluss an die Insolvenzgläubiger zuzustellen.

  2. Nr. 2SicherungsmaßnahmenAz. 531 IN 1220/24

    Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 531 IN 1220/24 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Bäckerei Sachse GmbH & Co. KG, Müglitztalstraße 63, 01809 Dohna, Amtsgericht Dresden , HRA 10789 vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Haack Verwaltungs-GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer David Haack - wurde am 01.08.2024 um 15:25 Uhr Henry Girbig, Caspar-David-Friedrich-Straße 6, 01219 Dresden, Website www.tiefenbacher-insolvenzverwaltung.de, Telefax 0351 47782 50, Telefon geschäftlich 0351 47782 0, Email geschäftlich dresden@tiefenbacher.de zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt. - wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu. Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Rechtsbehelfsbelehrung: | Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Dresden Olbrichtplatz 1 01099 Dresden einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich. Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss 1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder 2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden. Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

  3. Nr. 3EröffnungenAz. 531 IN 1220/24

    Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 531/541 IN 1220/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bäckerei Sachse GmbH & Co. KG, Müglitztalstraße 63, 01809 Dohna, Amtsgericht Dresden , HRA 10789 vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Haack Verwaltungs-GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer David Haack - wurde am 07.10.2024 um 18:50 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Henry Girbig, Caspar-David-Friedrich-Straße 6, 01219 DresdenTelefax: 0351 47782 50 Telefon geschäftlich: 0351 47782 0 Email geschäftlich: dresden@tiefenbacher.de Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 25.11.2024 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO). Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über |die Beibehaltung des bisherigen oder Wahl eines neuen Insolvenzverwalters gemäß § 57 InsO |die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) |den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO, |Vorgaben zur Rechnungslegung des Insolvenzverwalters gemäß § 66 InsO und zur Verwahrung der Wertgegenstände durch den Insolvenzverwalter gemäß § 149 InsO |die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Dienstag, 07.01.2025, 11:00 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1 Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist. Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Dienstag, 07.01.2025, 11:00 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1 Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt. Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

  4. Nr. 4SonstigesAz. 541 IN 1220/24

    Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 541 IN 1220/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Bäckerei Sachse GmbH & Co. KG, Müglitztalstraße 63, 01809 Dohna, Amtsgericht Dresden , HRA 10789 vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Haack Verwaltungs-GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer David Haack ergeht am 05.05.2026 nachfolgende Entscheidung: 1. Zum Sonderinsolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Nils Freudenberg Caspar-David-Friedrich-Straße 6 01219 Dresden Telefon geschäftlich: 0351 47782 31 Telefax: 0351 47782 44 bestellt. 2. Der Sonderinsolvenzverwalter wird beauftragt: Anstelle des Insolvenzverwalters die nachfolgend aufgeführten, zur Insolvenztabelle angemeldeten Forderungen zu prüfen und das Prüfungsergebnis im entsprechenden Prüfungstermin zur Tabelle feststellen zu lassen: Gläubigerbezeichnung Tabelle Blatt Nr.: 62 Rechtsanwalt Henry Girbig als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Bäckerei und Konditorei Petzold GmbH & Co. KG, Caspar-David-Friedrich-Straße 6, 01219 Dresden

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

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