Unternehmensinsolvenz

B4H Brennstoffzelle4Home GmbH

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für B4H Brennstoffzelle4Home GmbH mit Sitz in Guben (Amtsgericht Cottbus, HRB 14252). 6 Bekanntmachungen vom 08. April 2024 bis 23. März 2026.

Stammdaten

SitzGuben
GerichtAmtsgericht Cottbus
Aktenzeichen63 IN 130/24
HandelsregisterCottbus, HRB 14252
Zeitraum08. April 2024 – 23. März 2026
Bekanntmachungen6

Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1SicherungsmaßnahmenAz. 63 IN 130/24

    In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der B4H Brennstoffzelle4Home GmbH (Registergericht: Amtsgericht Cottbus 14252 CB), Geschäftszweig: Entwicklung, Herrstellung, Vertrieb von Brennstoffzellen- und anderen Energiesystemen, Berliner Straße 20, 03172 Guben, eingetragener Sitz: Guben, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Karolina Balthasar, Berliner Straße 20, 03172 Guben ist heute, am 8.4.2024, um 12:45 Uhr, angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO): Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Oliver Sietz, Rankestraße 33, 10789 Berlin bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO). Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen, soweit nicht deren Abtretung offengelegt wurde. Er wird ermächtigt, Auskünfte über die Vermögenslage der Schuldnerin bei Dritten (Banken, Versicherungen, Behörden, Vertragspartnern usw.) einzuholen. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen den Schuldner werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). Cottbus, den 8.4.2024 63 IN 130/24

  2. Nr. 2SicherungsmaßnahmenAz. 63 IN 130/24

    In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der B4H Brennstoffzelle4Home GmbH (Registergericht: Amtsgericht Cottbus 14252 CB), Geschäftszweig: Entwicklung, Herrstellung, Vertrieb von Brennstoffzellen- und anderen Energiesystemen, Berliner Straße 20, 03172 Guben, eingetragener Sitz: Guben, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Karolina Balthasar, Berliner Straße 20, 03172 Gubenist heute, am 24.4.2024, um 09:50 Uhr, angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO): Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Oliver Sietz, Rankestraße 33, 10789 Berlinbestellt. Cottbus, den 24.4.2024 63 IN 130/24

  3. Nr. 3EröffnungenAz. 63 IN 130/24

    In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der B4H Brennstoffzelle4Home GmbH (Registergericht: Amtsgericht Cottbus HR B 14252 CB), Geschäftszweig: Entwicklung, Herstellung, Vertrieb von Brennstoffzellen- und anderen Energiesystemen; vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Karolina Balthasar, Berliner Straße 20, 03172 Guben, eingetragener Sitz: Guben wurde am 01.06.2024, um 08:21 Uhr wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung das Insolvenzverfahren eröffnet. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Oliver Sietz, Rankestraße 33, 10789 Berlin. Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 19.07.2024 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden. Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 30.07.2024 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, niedergelegt. Es wird das mündliche Verfahren angeordnet (§ 5 Abs. 2 Satz 2 InsO). Der Termin zur ersten Gläubigerversammlung, in der die angemeldeten Forderungen geprüft werden und auf der Grundlage eines Berichts des Insolvenzverwalters über den Fortgang des Verfahrens beschlossen wird, ist Mittwoch, der 21. August 2024 um 10:00 Uhr im Gebäude des Amtsgerichts Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, Saal 30. Der Termin dient zugleich der Beschlussfassung der Gläubiger über die Person des Insolvenzverwalters, den Gläubigerausschuss, die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§ 100 InsO), die Verwertung der Masse (§§ 149, 159 bis 163 InsO), die nachträgliche Anordnung der Eigenverwaltung (§ 271 InsO). Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, gilt die Zustimmung hinsichtlich der Beschlussfassung nach § 160 InsO als erteilt. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden über das Prüfergebnis nicht benachrichtigt (§ 179 Abs. 3 Satz 3 InsO). Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die sofortige Beschwerde gem. § 4 InsO, § 569 ZPO binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus einzulegen. Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die sofortige Beschwerde kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de). Hinweis: Es ist in allen Häusern des Amtsgerichtes Cottbus sicherheitsbedingt mit Einlasskontrollen und hiermit einhergehenden Zeitverzögerungen zu rechnen. Kalkulieren Sie dies unbedingt bei Ihrer Anreise ein. Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Auskunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden. Amtsgericht Cottbus, den 01.06.2024 Az.: 63 IN 130/24

  4. Nr. 4SonstigesAz. 63 IN 130/24

    In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der B4H Brennstoffzelle4Home GmbH (Registergericht: Amtsgericht Cottbus HR B 14252 CB), Geschäftszweig: Entwicklung, Herstellung, Vertrieb von Brennstoffzellen- und anderen Energiesystemen; vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Karolina Balthasar, Berliner Straße 20, 03172 Guben hat das Insolvenzgericht Cottbus am 03.06.2024 beschlossen: Die Einberufung einer Gläubigerversammlung gem. § 19 Abs. 2 des Gesetzes über Schuldverschreibungen (SchVG) für die Inhaber der Anleihe B4H Brennstoffzelle4Home GmbH, Guben (ISIN: DE000A351N89, WKN: A351N8, Financial Instrument Short Name (FISN): B4H Brennst./9 IHS 20280825 USEC) wird bestimmt auf Mittwoch, den 10. Juli 2024 um 10:00 Uhr im Gebäude des Amtsgerichts Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, Saal 30. I. Tagesordnung: 1. Kurzbericht Kurzbericht des Insolvenzverwalters zum laufenden Insolvenzverfahren. 2. Wahl eines gemeinsamen Vertreters Erörterung und Beschlussfassung der Anleihegläubiger über die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters Erläuterung: Die Gläubiger der Anleihe können durch Mehrheitsbeschluss zur Wahrnehmung ihrer Rechte im Insolvenzverfahren einen gemeinsamen Vertreter für alle Gläubiger der Anleihe WKN A351N8 bestellen, der allein berechtigt und verpflichtet ist, die Rechte der Gläubiger der Anleihe WKN A351N8 im Insolvenzverfahren geltend zu machen. Zum gemeinsamen Vertreter für alle Gläubiger kann jede geschäftsfähige natürliche Person oder eine juristische Person bestellt werden, die für das Amt geeignet ist und die Bereitschaft zur Übernahme des Amtes erklärt hat. II. Teilnahmeberechtigung, Stimmrecht, Nachweise 1. Die Gläubigerversammlung gemäß § 19 Abs. 2 SchVG ist gem. §§ 74 ff. InsO nicht öffentlich. 2. Zur Teilnahme an der Gläubigerversammlung und zur Ausübung des Stimmrechtes ist jeder Inhaber der zu der Anleihe WKN A351N8 gehörenden Anleihen berechtigt. Entscheidend ist die Inhaberschaft am Tag der Gläubigerversammlung. 3. An der jeweiligen Abstimmung nimmt jeder Gläubiger nach Maßgabe des Nennbetrags der von ihm gehaltenen Anleihe teil. 4. Die Gläubiger müssen ihr Teilnahme- und Stimmrecht bei Einlass zur Gläubigerversamm-lung nachweisen. Als Nachweis genügt ein in Textform (§ 126b BGB) erstellter besonderer Nachweis des depotführenden Instituts oder des Clearingsystems über die Inhaberschaft des Gläubigers an der jeweilige Anleihe gemäß Ziffer 3b). Der Nachweis sollte den vollen Namen des Inhabers der Anleihe und einen Nennbetrag in Euro ausweisen. Ist der besondere Nachweis nicht auf den Tag der Gläubigerversammlung ausgestellt, so kann der Nachweis auf den Tag der Gläubigerversammlung durch einen Sperrvermerk des depotführenden Instituts, wonach die vom Gläubiger gehaltene Anleihe bis zum Ende der Gläubigerversammlung beim depotführenden Institut gesperrt gehalten wird, geführt werden. 5. Die Teilnahme an der Gläubigerversammlung setzt ferner den Nachweis der Identität des Teilnehmers in geeigneter Weise (z.B. durch Vorlage eines gültigen Ausweispapieres) voraus. 6. Sofern Gläubiger keine natürlichen Personen sind, sondern als juristische Person oder Personengesellschaft (z.B. als Aktiengesellschaft, GmbH, Kommanditgesellschaft, Offene Handelsgesellschaft, Unternehmergesellschaft, GbR) existieren, müssen deren Vertreter in der Gläubigerversammlung die Vertretungsmacht nachweisen. III. Vertretung in der Gläubigerversammlung durch Bevollmächtigte Jeder Anleihegläubiger kann sich in der Gläubigerversammlung durch einen Bevollmächtigten nach Maßgabe des § 79 ZPO vertreten lassen. Das Stimmrecht kann durch den Bevollmächtigten ausgeübt werden. Die Vollmacht und Weisungen des Vollmachtgebers an den Vertreter bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Bei Einlass zur Gläubigerversammlung ist die Vollmacht nachzuweisen. IV. Beschlussfähigkeit und Bindungswirkung der Beschlussfassung Die Gläubigerversammlung ist beschlussfähig, wenn ein Anleihegläubiger anwesend oder vertreten ist. Beschlüsse, die mit der erforderlichen Mehrheit gefasst wurden, sind für alle Gläubiger bindend, auch wenn sie an der Beschlussfassung nicht mitgewirkt oder gegen den Beschlussvorschlag gestimmt haben. Hinweis: Es ist in allen Häusern des Amtsgerichtes Cottbus sicherheitsbedingt mit Einlasskontrollen und hiermit einhergehenden Zeitverzögerungen zu rechnen. Kalkulieren Sie dies unbedingt bei Ihrer Anreise ein. Bitte führen Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis oder Führerschein der Bundesrepublik Deutschland oder eines EU-/EWR-Mitgliedsstaates und der Schweiz, internationaler Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel, Auskunftsnachweis für Asylsuchende) mit sich. Gegebenenfalls kann Ihnen sonst der Zutritt zum Gerichtsgebäude an einzelnen Gerichtstagen verweigert werden. Amtsgericht Cottbus, den 03.06.2024 Az.: 63 IN 130/24

  5. Nr. 5Entscheidungen im VerfahrenAz. 63 IN 130/24

    In den Insolvenzverfahren über das Vermögen B4H Brennstoffzelle4Home GmbH (Re-gistergericht: Amtsgericht Cottbus HR B 14252 CB), Geschäftszweig: Entwicklung, Herstellung, Vertrieb von Brennstoffzellen- und anderen Energiesystemen, vertreten durch die Geschäftsführerin Frau Karolina Balthasar, Berliner Straße 20, 03172 Guben, hat die Gläubigerversammlung der Anleihegläubiger am 10.07.2024 beschlossen: Herr Rechtsanwalt Dr. Thomas Meschede, c/o mzs Rechtsanwälte vereidigter Buchprüfer Meyer zu Schwabedissen und Partner mbH, Goetherstraße 8-10, 40237 Düsseldorf, wird zum gemeinsamen Vertreter aller Anleihegläubiger bestellt. Amtsgericht Cottbus, den 10.07.2024, Az.: 63 IN 130/24.

  6. Nr. 6SonstigesAz. 63 IN 130/24

    In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der B4H Brennstoffzelle4Home GmbH, Berliner Straße 20, 03172 Guben, ist zur Prüfung nachträglich angemeldeter Forderungen das schriftliche Verfahren angeordnet worden. Als Prüfungsstichtag wird Montag, 18. Mai 2026, bestimmt. Der schriftliche Widerspruch, mit dem ein Beteiligter eine Forderung bestreitet, muss spätestens am Prüfungsstichtag bei Gericht eingehen. Im Widerspruch ist anzugeben, ob die Forderung nach ihrem Grund, ihrem Betrag oder ihrem Rang bestritten wird. Die Tabelle und die Anmeldungsunterlagen sind für die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgericht Cottbus, Thiemstraße 130, 03048 Cottbus, zur Einsicht niedergelegt. Rechtsmittelbelehrung: Gegen diesen Beschluss ist die Erinnerung gem. § 11 Abs. 2 RPflG binnen einer Notfrist von zwei Wochen zulässig. Die Notfrist beginnt spätestens zwei Tage nach der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten öffentlichen Bekanntmachung. Bei einer früheren Zustellung ist dieser Zeitpunkt maßgebend für den Beginn der Beschwerdefrist. Die Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Cottbus, Gerichtsplatz 2, 03046 Cottbus, einzulegen. Die Erinnerungsschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt werde. Die Erinnerung kann schriftlich, durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle oder in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur eingelegt werden (für Einzelheiten: www.erv.brandenburg.de). AG Cottbus, den 16. März 2026, Az.: 63 IN 130/24

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

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