Ayba GmbH
Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Ayba GmbH mit Sitz in Dresden (Amtsgericht Dresden, HRB 35514). 2 Bekanntmachungen vom 09. Juli 2025 bis 31. März 2026.
Stammdaten
| Sitz | Dresden |
|---|---|
| Gericht | Amtsgericht Dresden |
| Handelsregister | Dresden, HRB 35514 |
| Bundesland | Sachsen |
| Branche | Einzelhandel & E-Commerce (Inkl. Textilhandel) |
| Zeitraum | 09. Juli 2025 – 31. März 2026 |
| Bekanntmachungen | 2 |
Bekanntmachungen im Überblick
Bekanntmachungen im Detail
Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de- Nr. 1EröffnungenAz. 533 IN 368/25
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 533/564 IN 368/25 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ayba GmbH, Bürgerstraße 35, 01127 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 35514 vertreten durch den Geschäftsführer Gökhan Görgülü - wurde am 09.07.2025 um 10:28 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Frank Milimonka, Bürgerstraße 13, 01127 Dresden, Telefon geschäftlich: 0351 50136840 Email geschäftlich: inso@usmr-legal.de Telefax: 0351 50136849 Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 19.08.2025 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden. Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO). Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO). Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über |die Beibehaltung des mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalters |die Wahl eines neuen Insolvenzverwalters |die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO), den Fortgang des Verfahrens (§ 157 Satz 1 InsO) |Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO |Anordnungen der Gläubiger zur Rechnungslegung (§ 66 Abs. 3 InsO) |Anordnungen der Gläubiger zur Verwahrung von Wertgegenständen (§ 149 Abs. 2 InsO) |Beauftragung eines Insolvenzplans (§§ 157 Satz 2, 218 Abs. 2 InsO) sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 30.09.2025 beim Amtsgericht Dresden, 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1 schriftlich einzureichen. Nach Ablauf der gesetzten Frist trägt das Insolvenzgericht das Ergebnis in die Tabelle ein bzw. wird über die Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens entschieden. Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt. Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt. Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
- Nr. 2SonstigesAz. 564 IN 368/25
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 564 IN 368/25 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Ayba GmbH, Bürgerstraße 35, 01127 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRB 35514 vertreten durch den Geschäftsführer Gökhan Görgülü - hat der Insolvenzverwalter dem Gericht am 30.03.2026 die Masseunzulänglichkeit angezeigt, § 208 InsO.
Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.