Avivere Pflegedienst GmbH
Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Avivere Pflegedienst GmbH mit Sitz in Frankfurt am Main (Amtsgericht Frankfurt am Main, HRB 124151). 5 Bekanntmachungen vom 12. April 2024 bis 11. März 2026.
Stammdaten
| Sitz | Frankfurt am Main |
|---|---|
| Gericht | Amtsgericht Frankfurt am Main |
| Handelsregister | Frankfurt am Main, HRB 124151 |
| Zeitraum | 12. April 2024 – 11. März 2026 |
| Bekanntmachungen | 5 |
Bekanntmachungen im Überblick
Bekanntmachungen im Detail
Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de- Nr. 1SicherungsmaßnahmenAz. 810 IN 380/24 A
810 IN 380/24 A: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Avivere Pflegedienst GmbH, Große Rittergasse 5, 60594 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 124151), vertr. d.: Anna Pertch, Moselstraße 2, 63225 Langen (Hessen), (Geschäftsführerin), ist am 12.04.2024 um 10:00 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Holger Lessing, LESSING Rechtsanwälte, Schöne Aussicht 6, D 61348 Bad Homburg v. d.Höhe, Tel.: 06172/ 88 696 10, Fax: 06172/ 88 696 50, E-Mail: office@ra-lessing.de bestellt worden. Amtsgericht Frankfurt am Main, 12.04.2024
- Nr. 2EröffnungenAz. 810 IN 380/24 A-9-5
810 IN 380/24 A: In dem Insolvenzverfahren Avivere Pflegedienst GmbH, Große Rittergasse 5, 60594 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 124151), vertreten durch: Anna Pertch, Moselstraße 2, 63225 Langen (Hessen), (Geschäftsführerin), wurde am 26.07.2024 um 15:30 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet. Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt: Rechtsanwalt Dr. Holger Lessing, LESSING Rechtsanwälte, Schöne Aussicht 6, D 61348 Bad Homburg v. d.Höhe, Tel.: 06172/ 88 696 10, Fax: 06172/ 88 696 50, E-Mail: office@ra-lessing.de. Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter. Mit diesem Verfahren wird das weitere Verfahren 810 IN 467/24 verbunden. Das Verfahren 810 IN 380/24 A führt. Löschungsfristen: Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende: Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen. Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 26.07.2024
- Nr. 3EröffnungenAz. 810 IN 380/24 A-9-5
810 IN 380/24 A-9-5 Am 26.07.2024 um 15:30 Uhr ist das Insolvenzverfahren Avivere Pflegedienst GmbH, Große Rittergasse 5, 60594 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 124151), vertreten durch: Anna Pertch, Moselstraße 2, 63225 Langen (Hessen), (Geschäftsführerin), eröffnet worden. Insolvenzverwalter: Rechtsanwalt Dr. Holger Lessing, LESSING Rechtsanwälte, Schöne Aussicht 6, D 61348 Bad Homburg v. d.Höhe, Tel.: 06172/ 88 696 10, Fax: 06172/ 88 696 50, E-Mail: office@ra-lessing.de Das schriftliche Verfahren ist angeordnet, § 5 II InsO. Die Gläubiger werden aufgefordert Anmeldungen bei dem Insolvenzverwalter vorzunehmen. Anmeldefrist: 07.10.2024 Einwendungen bzw. Widersprüche gegen Forderungsanmeldungen sowie ggf. folgende Anträge sind bis zum 21.10.2024 schriftlich bei dem hiesigen Insolvenzgericht, Geb. F, Klingerstr. 20, Frankfurt/M. vorzubringen: * Wahl eines anderen Insolvenzverwalters (§ 57 InsO) * Wahl eines Gläubigerausschusses * Entscheidungen über die Vornahme von besonders bedeutsamen Rechtshandlungen (§ 160 InsO) * Entscheidung über die Fortführung des schuldnerischen Unternehmens * gegebenenfalls Entscheidungen über die in den §§ 66 (Rechnungslegung), 100 (Unterhalt aus der Insolvenzmasse), 149 (Änderung der Hinterlegungsstelle), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte) InsO bezeichneten Angelegenheiten Nach fruchtlosem Ablauf der vorgenannten Frist gelten Zustimmungen nach § 160 InsO als erteilt und sämtliche rechtzeitig angemeldeten Forderungen als festgestellt. Amtsgericht Frankfurt am Main, 29.07.2024
- Nr. 4SonstigesAz. 810 IN 380/24 A-9-5
810 IN 380/24 A-9-5 In dem Insolvenzverfahren Avivere Pflegedienst GmbH, Große Rittergasse 5, 60594 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 124151), vertreten durch: Anna Pertch, Moselstraße 2, 63225 Langen (Hessen), (Geschäftsführerin), wird die Prüfung der bis zum 29.12.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 12.01.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 21.10.2025
- Nr. 5Entscheidungen im VerfahrenAz. 810 IN 380/24 A-9-5
810 IN 380/24 A-9-5 In dem Insolvenzverfahren Avivere Pflegedienst GmbH, Große Rittergasse 5, 60594 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 124151), vertreten durch: Anna Pertch, Moselstraße 2, 63225 Langen (Hessen), (Geschäftsführerin), wird die Prüfung der bis zum 18.05.2026 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO. Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 01.06.2026 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben. Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus. Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt. Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 10.03.2026
Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.