AVICEM KOKI GmbH & Co. KG
Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für AVICEM KOKI GmbH & Co. KG mit Sitz in Glauchau (Amtsgericht Chemnitz, HRA 8282). 4 Bekanntmachungen vom 02. Januar 2025 bis 19. Juni 2026.
Stammdaten
| Sitz | Glauchau |
|---|---|
| Gericht | Amtsgericht Chemnitz |
| Aktenzeichen | 304 IN 2142/24 |
| Handelsregister | Chemnitz, HRA 8282 |
| Bundesland | Sachsen |
| Branche | Finanz- & Versicherungsdienstleistungen |
| Zeitraum | 02. Januar 2025 – 19. Juni 2026 |
| Bekanntmachungen | 4 |
Bekanntmachungen im Überblick
Bekanntmachungen im Detail
Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de- Nr. 1EröffnungenAz. 304 IN 2142/24
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 304 IN 2142/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AVICEM KOKI GmbH & Co. KG, vertr. d.d. Komplementärin AVICEM Germany Management GmbH, d. vertr. d.d. GF Andreas Elsäßer Boschstraße 14, 08371 Glauchau, Amtsgericht Chemnitz , HRA 8282 vertreten durch die Komplementärin AVICEM Germany Management GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Elsäßer ergeht am 31.12.2024 nachfolgende Entscheidung: 1. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Metallbearbeitung und Metallverabreitung) wird am 31.12.2024 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. 2. Es wird Eigenverwaltung angeordnet. Der gesetzliche Vertreter der Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 bis 285 InsO), jedoch nur zu dem Zweck, die Gläubiger gemeinschaftlich zu befriedigen. 3. Zum Sachwalter wird Herr Dr. Hubert Ampferl Dr. Beck & Partner GbR Ludwigstraße 50 95028 Hof Telefon geschäftlich: 09281 833108 0 Telefax: 09281 833108 9 Email geschäftlich: advo@ra-dr-beck.de Website: www.ra-dr-beck.de bestellt. 4. Die Schuldnerin wird beauftragt, die Zustellungen durchzuführen - ausgenommen ist sie selbst, diese hat der Sachwalter durchzuführen. 5. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei derSchuldnerin schriftlich zweifach bis zum 17.02.2025 anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, der Schuldnerin unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Sachwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden. 6. Auf den Berichtstermin sowie Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Sachwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 31.03.2025 beim Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz schriftlich einzureichen. 7. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft, Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
- Nr. 2EröffnungenAz. 304 IN 2142/24
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 304 IN 2142/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AVICEM KOKI GmbH & Co. KG, vertr. d.d. Komplementärin AVICEM Germany Management GmbH, d. vertr. d.d. GF Andreas Elsäßer Boschstraße 14, 08371 Glauchau, Amtsgericht Chemnitz , HRA 8282 vertreten durch die Komplementärin AVICEM Germany Management GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Elsäßer ergeht am 27.01.2025 nachfolgende Entscheidung: Der Eröffnungsbeschluss des Amtsgerichts-Insolvenzgerichts-Chemnitz vom 31.12.2024 wird wegen einer offensichtlichen und Richtigkeit nach § 319 ZPO wie folgt berichtigt: Unter Ziff. 4 wird anstelle der Schuldnerin beauftragt die Zustellung durchzuführen, der Sachwalter beauftragt die Zustellungen durchzuführen. Unter Ziff. 5 anstelle die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen bei der Schuldnerin schriftlich zweifach bis zum 17.2.2025 anzumelden muss es heißen die Insolvenzgläubiger werden aufgeführt wird Insolvenzforderungen bei dem Sachwalter schriftlich zweifach bis zum 17.2.2025 anzumelden. Unter Ziff. 5 Satz 2 wird anstelle wer diese Mitteilung an den Sachwalter schuldhaft unterlässt richtig geführt er diese Mitteilung an den Schuldner schuldhaft unterlässt oder verzögert In den Gründen wird in Abs. 5 anstelle der Formulierung der Verfahrensabschnitt wird mündlich durchgeführt, das Verfahren wird schriftlich geführt. In den Gründen wird im vorletzten Absatz anstelle die Anordnung der Eigenverwaltung wurde von dem Sachwalter Ampferl Hubert beantragt, geführt die Anordnung der Eigenverwaltung wurde von den Sachwalter Ampferl Hubert befürwortet.
- Nr. 3Entscheidungen im VerfahrenAz. 304 IN 2142/24
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 304 IN 2142/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AVICEM KOKI GmbH & Co. KG, vertr. d.d. Komplementärin AVICEM Germany Management GmbH, d. vertr. d.d. GF Andreas Elsäßer Boschstraße 14, 08371 Glauchau, Amtsgericht Chemnitz , HRA 8282 vertreten durch die Komplementärin AVICEM Germany Management GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Elsäßer ergeht am 04.06.2026 nachfolgende Entscheidung: 1. Die mit Beschluss vom 31.12.2024 angeordnete Eigenverwaltung wird aufgehoben. 2. Der bisherige Sachwalter Rechtsanwalt Dr. Hubert Ampferl Dr. Beck & Partner GbR Ludwigstraße 50 95028 Hof Telefon geschäftlich: 09281 833108 0 Telefax: 09281 833108 9 Email geschäftlich: advo@ra-dr-beck.de Website: www.ra-dr-beck.de wird zum Insolvenzverwalter bestellt, § 272 Abs. 3 InsO. 3. Das Verfahren wird als Regelinsolvenzverfahren fortgesetzt. Rechtsbehelfsbelehrung: | Statthafter Rechtsbehelf: Sofortige Beschwerde / Erinnerung. Einzulegen: Amtsgericht Chemnitz Postanschrift: Postfach 524, 09005 Chemnitz Besucheradresse: Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz in Verfahren, die vor dem 1.3.2012 beantragt worden sind, auch: Landgericht Chemnitz, Hohe Straße 19 / 23, 09112 Chemnitz Form: Einreichung einer Rechtsbehelfsschrift; sie muss enthalten die Bezeichnung dieses Beschlusses (Datum, Aktenzeichen) und die Erklärung, dass dagegen der zulässige Rechtsbehelf (Beschwerde / Erinnerung) eingelegt wird. Die Beschwerde / Erinnerung kann auch durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden. Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente nur über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach; nähere Informationen unter www.egvp.de. Die Beschwerde/Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss 1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder 2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden. Frist: Zwei Wochen. Die Frist beginnt mit der Beschlusszustellung. Im Falle der Inlandszustellung durch Aufgabe zur Post gilt der Beschluss vier Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (bzw. zwei Wochen bei Auslandszustellung). Daneben genügt die öffentliche - auch auszugsweise - Bekanntmachung dieses Beschlusses im Internet www.insolvenzbekanntmachungen.de zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die Insolvenzordnung neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt. Die Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.
- Nr. 4Entscheidungen im VerfahrenAz. 304 IN 2142/24
Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 304 IN 2142/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der AVICEM KOKI GmbH & Co. KG, vertr. d.d. Komplementärin AVICEM Germany Management GmbH, d. vertr. d.d. GF Andreas Elsäßer Boschstraße 14, 08371 Glauchau, Amtsgericht Chemnitz , HRA 8282 vertreten durch die Komplementärin AVICEM Germany Management GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Andreas Elsäßer ergeht am 18.06.2026 nachfolgende Entscheidung: 1. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung wird bestimmt auf Wochentag und Datum Uhrzeit Zimmer/Etage/Gebäude Donnerstag, 23.07.2026 11:00 Uhr Sitzungssaal 3.011, Hauptgebäude - Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz Auf der Tagesordnung steht: a. Zustimmung zum Verkauf des Geschäftsanteils der Schuldnerin an der im Handels- register des Amtsgerichts Chemnitz unter HRB 22828 eingetragenen KOKI TECHNIK Transmission Systems GmbH mit Sitz in Niederwürschnitz mit der lfd. Nr. 1 im Nennwert von 26.000,00 € € zum Kaufpreis in Höhe von 1,00 € € an die Elsässer Automotive GmbH mit Sitz in Gräfelfing Im Zuge des Verkaufs erklärt die KOKI TECHNIK Transmission Systems GmbH den Verzicht auf die weitere Teilnahme am Insolvenzverfahren der AVICEM KOKI GmbH & Co. KG als nicht nachrangiger Insolvenzgläubiger, soweit dies zur vollständigen Befriedigung aller übrigen nicht nachrangigen Insolvenzgläubiger sowie der vollständigen Bezahlung der Verfahrenskosten und Masseverbindlichkeiten erforderlich ist. b. Zustimmung zum Abschluss eines Vertrages mit der KOKI TECHNIK Transmission Systems GmbH, mit welchem der bestehende, einem qualifizierten Rangrücktritt unterliegende Darlehensanspruch über 33.572.266,72 € rechtlich umgestaltet wird in einen Anspruch aus einem Besserungsschein, der einen Zahlungsanspruch entsprechend der Bedingungen des bisherigen qualifizierten Rangrücktritts vorsieht. 2. Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung der Gläubigerversammlung als erteilt, wenn diese beschlussunfähig ist. Rechtsbehelfsbelehrung: | Statthafter Rechtsbehelf: Sofortige Beschwerde / Erinnerung. Einzulegen: Amtsgericht Chemnitz Postanschrift: Postfach 524, 09005 Chemnitz Besucheradresse: Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz in Verfahren, die vor dem 1.3.2012 beantragt worden sind, auch: Landgericht Chemnitz, Hohe Straße 19 / 23, 09112 Chemnitz Form: Einreichung einer Rechtsbehelfsschrift; sie muss enthalten die Bezeichnung dieses Beschlusses (Datum, Aktenzeichen) und die Erklärung, dass dagegen der zulässige Rechtsbehelf (Beschwerde / Erinnerung) eingelegt wird. Die Beschwerde / Erinnerung kann auch durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle eingelegt werden. Zugang für elektronisch signierte sowie für verschlüsselte elektronische Dokumente nur über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach; nähere Informationen unter www.egvp.de. Die Beschwerde/Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss 1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder 2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden. Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden. Frist: Zwei Wochen. Die Frist beginnt mit der Beschlusszustellung. Im Falle der Inlandszustellung durch Aufgabe zur Post gilt der Beschluss vier Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt (bzw. zwei Wochen bei Auslandszustellung). Daneben genügt die öffentliche - auch auszugsweise - Bekanntmachung dieses Beschlusses im Internet www.insolvenzbekanntmachungen.de zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die Insolvenzordnung neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt. Die Bekanntmachung gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind.
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