Unternehmensinsolvenz

Aubis Sylt GmbH & Co.KG

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Aubis Sylt GmbH & Co.KG mit Sitz in Leipzig (Amtsgericht Leipzig, HRA 19520). 3 Bekanntmachungen vom 07. November 2024 bis 19. Juni 2026.

Stammdaten

SitzLeipzig
GerichtAmtsgericht Leipzig
Aktenzeichen403 IN 1588/24
HandelsregisterLeipzig, HRA 19520
Zeitraum07. November 2024 – 19. Juni 2026
Bekanntmachungen3

Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1EröffnungenAz. 403 IN 1588/24

    Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 403 IN 1588/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Aubis Hotel Sylt GmbH & Co. KG, Große Fleischergasse 4, 04109 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRA 19520 vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Athene Immobilien und Beteiligungen GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Klaus-Hermann Wienhold wird heute, am 24.10.2024, um 15.30 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet, da die Schuldnerin zahlungsunfähig und überschuldet ist. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Reinhard Klose, Lampestraße 2, 04107 Leipzig. Forderungen sind bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 03.12.2024 anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung zu bezeich-nen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur an den Insolvenzverwalter leisten. Anträge und Stellungnahmen zur Beschlussfassung über - die Beibehaltung des bisherigen Insolvenzverwalters oder die Wahl einer neuen Insolvenzverwalterin oder eines neuen Insolvenzverwalters gemäß § 57 InsO, - die Wahl eines Gläubigerausschusses gemäß § 68 InsO, - den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO, Vorgaben zur Rechnungslegung des Insolvenzverwalters gemäß § 66 InsO und zur Verwahrung der Wertgegenstände durch den Insolvenzverwalter gemäß § 149 InsO, - die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO, - die Beauftragung eines Insolvenzplans gemäß § 218 InsO, , - ggf. Anordnung oder Aufhebung der Eigenverwaltung gemäß §§ 271, 272 InsO und zur Anhörung über - die Leistung eines Massekostenzuschuss im Falle der Massearmut und - den Verzicht auf einen Rechnungslegungstermin gemäß §§ 66, 207 InsO sowie Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 03.01.2025 beim Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig, schriftlich einzu-reichen. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklä-ren. Die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Abs. 2 der Zivilprozessord-nung Genannten bleibt unberührt. Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von per-sonenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (nachfolgend als Beschwerde bezeichnet) statt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Leipzig, Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig einzulegen. Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Erfolgte die Zustellung durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs gilt die Zustellung drei Tage nach Aufgabe zur Post als bewirkt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt die Zustellung zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als bewirkt. Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Nieder-schrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Die Beschwerde soll begründet werden. Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektroni-sche Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektroni-scher-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss - mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen oder - von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 ZPO abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden. Informationen hierüber können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

  2. Nr. 2Entscheidungen im VerfahrenAz. 403 IN 1588/24

    Insolvenzgericht Leipzig 403 IN 1588/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. Aubis Hotel Sylt GmbH & Co. KG, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Athene Immobilien und Beteiligungen GmbH, Große Fleischergasse 4, 04109 Leipzig, diese vertreten durch den Geschäftsführer Klaus-Hermann Wienhold, geb. Wienhold Registergericht: Amtsgericht Leipzig Register-Nr.: HRA 19520 ergeht am 25.03.2025 nachfolgende Entscheidung Frist zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung gem. § 160 InsO im schriftlichen Verfahren wird bestimmt auf Montag, 28.04.2025 Auf der Tagesordnung steht: Zustimmung zum Vergleichsabschluss mit dem Geschäftsführer der Komplementärgesellschaft Zustimmende oder ablehnende Meinungen der Gläubiger zu diesen Punkt sind innerhalb der genannten Frist schriftlich an das Insolvenzgericht Leipzig zu richten. Ist die Gläubigerversammlung beschlussunfähig, d.h. gehen keine Äußerungen ein, gilt die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO als erteilt.

  3. Nr. 3Entscheidungen im VerfahrenAz. 403 IN 1588/24

    | Amtsgericht Leipzig - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 403 IN 1588/24 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Aubis Hotel Sylt GmbH & Co. KG, Große Fleischergasse 4, 04109 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRA 19520 vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin Athene Immobilien und Beteiligungen GmbH; d. vertreten durch den Geschäftsführer Klaus-Hermann Wienhold - wurde die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet. Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin erhalten Gelegenheit, bis zum 14.08.2026 den Forderungen beim Amtsgericht Leipzig Bernhard-Göring-Straße 64 04275 Leipzig unter Angabe des Aktenzeichens schriftlich zu widersprechen. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. Die Forderungsanmeldungen und der Beschluss über die Anordnung der Forderungsprüfung liegen in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

Schützen Sie Ihr Unternehmen noch heute

Starten Sie kostenlos und überwachen Sie bis zu 10 Unternehmen. Keine Kreditkarte erforderlich.

Keine Kreditkarte nötig
In 2 Minuten startklar
Jederzeit kündbar