Analog Digital GmbH
Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Analog Digital GmbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 181504). 3 Bekanntmachungen vom 09. Dezember 2024 bis 24. Januar 2025.
Stammdaten
| Sitz | Hamburg |
|---|---|
| Gericht | Amtsgericht Hamburg |
| Aktenzeichen | 67a IN 402/24 |
| Handelsregister | Hamburg, HRB 181504 |
| Bundesland | Hamburg |
| Branche | Sonstige Dienstleistungen (Kultur, Sport, Reinigung, Sicherheit, Wellness) |
| Zeitraum | 09. Dezember 2024 – 24. Januar 2025 |
| Bekanntmachungen | 3 |
Bekanntmachungen im Überblick
Bekanntmachungen im Detail
Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de- Nr. 1SicherungsmaßnahmenAz. 67a IN 402/24
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 402/24 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 181504 eingetragenen Analog Digital GmbH, Koppel 78, 20099 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Tomasz Mateusz, Kosinski, und Herrn Tomasz Daniel Zmigrodzki, und Herrn Tomasz Ireneusz Pasiek, Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Foto-, Grafik-, 3-D und Motion-Design Leistungen, der Handel und er Im- und Export, etc ist am 06.12.2024, um 15:52 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO): Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Christian M. Scholz, Drehbahn 9, 20354 Hamburg bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO). Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). 67a IN 402/24 Amtsgericht Hamburg, 06.12.2024
- Nr. 2Abweisungen mangels MasseAz. 67a IN 402/24
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 402/24 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 181504 eingetragenen Analog Digital GmbH, Koppel 78, 20099 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Tomasz Mateusz, Kosinski, und Herrn Tomasz Daniel Zmigrodzki, und Herrn Tomasz Ireneusz Pasiek, Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Foto-, Grafik-, 3-D und Motion-Design Leistungen, der Handel und er Im- und Export, etc ist der am 05.12.2024 bei Gericht eingegangene Antrag der Schuldnerin vom 22.11.2024 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen durch Beschluss vom 23.01.2025 mangels Masse abgewiesen worden. 67a IN 402/24 Amtsgericht Hamburg, 23.01.2025
- Nr. 3SicherungsmaßnahmenAz. 67a IN 402/24
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 402/24 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 181504 eingetragenen Analog Digital GmbH, Koppel 78, 20099 Hamburg, gesetzlich vertreten durch die Geschäftsführer Herrn Tomasz Mateusz, Kosinski, und Herrn Tomasz Daniel Zmigrodzki, und Herrn Tomasz Ireneusz Pasiek, Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von Foto-, Grafik-, 3-D und Motion-Design Leistungen, der Handel und er Im- und Export, etc sind die am 06.12.2024 angeordneten Sicherungsmaßnahmen durch Beschluss vom 23.01.2025 aufgehoben worden. 67a IN 402/24 Amtsgericht Hamburg, 23.01.2025
Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.