AMR Baugesellschaft mbH
Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für AMR Baugesellschaft mbH mit Sitz in Hamburg (Amtsgericht Hamburg, HRB 184899). 3 Bekanntmachungen vom 30. August 2024 bis 27. November 2024.
Stammdaten
| Sitz | Hamburg |
|---|---|
| Gericht | Amtsgericht Hamburg |
| Aktenzeichen | 67a IN 155/24 |
| Handelsregister | Hamburg, HRB 184899 |
| Bundesland | Hamburg |
| Branche | Baugewerbe & Handwerk (Inkl. Baunebengewerbe) |
| Zeitraum | 30. August 2024 – 27. November 2024 |
| Bekanntmachungen | 3 |
Bekanntmachungen im Überblick
Bekanntmachungen im Detail
Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de- Nr. 1SicherungsmaßnahmenAz. 67a IN 155/24
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 155/24 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 184899 eingetragenen AMR Baugesellschaft mbH, letzte bekannte Anschrift: Hohe Bleichen 22, 20354 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Wojciech Sobczak, Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens ist Trockenbau, Abbruch-, Sanierungs- und Rohbauarbeiten, Vermittlung von Bauaufträgen, Bauleitung und Baustellenüberwachung. ist am 29.08.2024, um 10:38 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO): Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Hagen Freiherr von Diepenbroick, Moorfuhrtweg 11, 22301 Hamburg bestellt. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO). Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO). Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO). 67a IN 155/24 Amtsgericht Hamburg, 29.08.2024
- Nr. 2SicherungsmaßnahmenAz. 67a IN 155/24
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 155/24 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 184899 eingetragenen AMR Baugesellschaft mbH, letzte bekannte Anschrift: Hohe Bleichen 22, 20354 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Wojciech Sobczak, Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens ist Trockenbau, Abbruch-, Sanierungs- und Rohbauarbeiten, Vermittlung von Bauaufträgen, Bauleitung und Baustellenüberwachung. sind die am 29.08.2024 angeordneten Sicherungsmaßnahmen durch Beschluss vom 26.11.2024 aufgehoben worden. 67a IN 155/24 Hamburg, 26.11.2024
- Nr. 3Abweisungen mangels MasseAz. 67a IN 155/24
Amtsgericht Hamburg, Aktenzeichen: 67a IN 155/24 In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg unter HRB 184899 eingetragenen AMR Baugesellschaft mbH, letzte bekannte Anschrift: Hohe Bleichen 22, 20354 Hamburg, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Wojciech Sobczak, Geschäftszweig: Gegenstand des Unternehmens ist Trockenbau, Abbruch-, Sanierungs- und Rohbauarbeiten, Vermittlung von Bauaufträgen, Bauleitung und Baustellenüberwachung. ist der am 15.05.2024 bei Gericht eingegangene Antrag einer Gläubigerin vom 15.05.2024 auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Beschluss vom 26.11.2024 mangels Masse abgewiesen worden. 67a IN 155/24 Amtsgericht Hamburg, 26.11.2024
Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.