Unternehmensinsolvenz

Altes Fährhaus Ditzum UG (haftungsbeschränkt)

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Altes Fährhaus Ditzum UG (haftungsbeschränkt) mit Sitz in Leer (Ostfriesland) (Amtsgericht Leer (Ostfriesland), HRB 207382). 1 Bekanntmachung vom 10. Juli 2026 bis 10. Juli 2026.

Stammdaten

SitzLeer (Ostfriesland)
GerichtAmtsgericht Leer (Ostfriesland)
Aktenzeichen8 IN 27/26
HandelsregisterAurich, HRB 207382
BundeslandNiedersachsen
BrancheGastronomie & Hotellerie
Zeitraum10. Juli 2026 – 10. Juli 2026
Bekanntmachungen1

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Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1Abweisungen mangels MasseAz. 8 IN 27/26

    8 IN 27/26 : In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Altes Fährhaus Ditzum UG (haftungsbeschränkt), Ubbo-Emmius-Straße 45, 26789 Leer (Ostfriesland) (AG Aurich, HRB 207382), vertr. d.: Luca-Surico Cherkezishvili, Ubbo-Emmius-Straße 45, 26789 Leer (Ostfriesland), (Geschäftsführer), ist der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 09.07.2026 mangels Masse abgewiesen worden, § 26 Abs. 1 InsO. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann von und der Antragstellerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Leer, Wörde 5, 26789 Leer einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Beschwerdeberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes kann binnen einer Frist von sechs Monaten, nachdem die Entscheidung in der Hauptsache Rechtskraft erlangt oder das Verfahren sich anderweitig erledigt hat, in der o. g. Form Beschwerde bei dem Amtsgericht Leer eingelegt werden, wenn der Wert des Beschwerdegegenstands 200,- EUR übersteigt. Für die Einhaltung der Frist kommt es auf den Eingang bei dem Amtsgericht Leer an. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Leer, 09.07.2026

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

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