Unternehmensinsolvenz

Albi's EventGastro GmbH

Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für Albi's EventGastro GmbH mit Sitz in Waldheim (Amtsgericht Chemnitz, HRB 36238). 1 Bekanntmachung vom 23. April 2026 bis 23. April 2026.

Stammdaten

SitzWaldheim
GerichtAmtsgericht Chemnitz
Aktenzeichen308 IN 50/26
HandelsregisterChemnitz, HRB 36238
BundeslandSachsen
BrancheGastronomie & Hotellerie
Zeitraum23. April 2026 – 23. April 2026
Bekanntmachungen1

Bekanntmachungen im Überblick

Nr.DatumKategorie

Bekanntmachungen im Detail

Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de
  1. Nr. 1EröffnungenAz. 308 IN 50/26

    Amtsgericht Chemnitz - Insolvenzgericht Aktenzeichen: 308 IN 50/26 In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Albi's EventGastro GmbH, Bahnhofstraße 20, 04736 Waldheim, Amtsgericht Chemnitz , HRB 36238 vertreten durch den Geschäftsführer Rene Schuricht ergeht am 21.04.2026 nachfolgende Entscheidung: 1. Über das Vermögen der Schuldnerin (Geschäftszweig: Gastronomie und Eventmanagement) wird am 21.04.2026 um 12:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet. 2. Zum Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Nicolas Rebel Königstraße 17 01097 Dresden Telefon geschäftlich: 0351 20536 0 Telefax: 0351 20536 79 Email geschäftlich: insodresden@whitecase.com Website: inso.whitecase.com bestellt. 3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen im Sinne des § 30 Abs. 2 InsO durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin. 4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich zweifach bis zum 09.06.2026 anzumelden. Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Dabei sind der Gegenstand, an welchem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechtes sowie die gesicherte Forderung genau zu bezeichnen. Wer diese Mitteilung an den Insolvenzverwalter schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstandenen Schaden. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, dürfen nicht mehr an die Schuldnerin, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter leisten. 5. Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft, Forderungen, gegen die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung. 6. Auf den Berichtstermin wird verzichtet. Widersprüche gegen die Feststellung der angemeldeten Forderungen sind durch den Insolvenzverwalter, die Schuldnerin und die Gläubiger bis zum 21.07.2026 beim Amtsgericht Chemnitz, Gerichtsstraße 2, 09112 Chemnitz schriftlich einzureichen. Gläubiger, die elektronische Dokumente über sichere elektronische Übermittlungswege (§ 130a der Zivilprozessordnung) empfangen können, können unter Angabe des über einen solchen Weg erreichbaren Postfachs ihre Zustimmung zu elektronischen Zustellungen erklären; die Möglichkeit der elektronischen Zustellung an die in § 173 Absatz 2 der Zivilprozessordnung Genannten bleibt unberührt. Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.

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