A & A Bau GmbH
Alle amtlichen Insolvenzbekanntmachungen für A & A Bau GmbH mit Sitz in Bremerhaven (Amtsgericht Bremerhaven, HRB 5560 BHV). 13 Bekanntmachungen vom 13. Februar 2024 bis 18. Juni 2026.
Stammdaten
| Sitz | Bremerhaven |
|---|---|
| Gericht | Amtsgericht Bremerhaven |
| Aktenzeichen | 10 IN 17/24 |
| Handelsregister | Bremen, HRB 5560 BHV |
| Zeitraum | 13. Februar 2024 – 18. Juni 2026 |
| Bekanntmachungen | 13 |
Bekanntmachungen im Überblick
Bekanntmachungen im Detail
Quelle: insolvenzbekanntmachungen.de- Nr. 1SicherungsmaßnahmenAz. 10 IN 17/24
10 IN 17/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der A & A Bau GmbH, Friedhofstr. 26, 27576 Bremerhaven, An- und Verkauf von Wohn- und Gewerbeimmobilien, Vermietung und Verpachtung von Grundstücken und Immobilien, Beteiligung, Verwaltung und Geschäftsführung an bzw. von anderen artverwandten Gesellschaften sowie Bauträger- und Hausmeistertätigkeiten (AG Bremen, HRB 5560 BHV), vertr. d.: Tatjana Riede, (Geschäftsführerin), ist am 13.02.2024 um 13:15 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Schuldnerin angeordnet worden. Verfügungen der Schuldnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Per Hendrik Heerma, Colonnaden 3, 20354 Hamburg, Tel.: 040-4689915-0, Fax: 040-4689915-15, E-Mail: hamburg@frh-recht.de bestellt worden. Amtsgericht Bremerhaven, 13.02.2024
- Nr. 2BekanntmachungAz. 10 IN 17/24
10 IN 17/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der A & A Bau GmbH, Friedhofstr. 26, 27576 Bremerhaven, An- und Verkauf von Wohn- und Gewerbeimmobilien, Vermietung und Verpachtung von Grundstücken und Immobilien, Beteiligung, Verwaltung und Geschäftsführung an bzw. von anderen artverwandten Gesellschaften sowie Bauträger- und Hausmeistertätigkeiten (AG Bremen, HRB 5560 BHV), vertr. d.: Tatjana Riede, (Geschäftsführerin), Amtsgericht Bremerhaven, 19.02.2024
- Nr. 3BekanntmachungAz. 10 IN 17/24
10 IN 17/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der A & A Bau GmbH, Friedhofstr. 26, 27576 Bremerhaven, (vormals: A & A Grundstücks- und Vermietungsgesellschaft mbH) (AG Bremen, HRB 5560 BHV), vertr. d.: Alexander Riede, (Geschäftsführerin), Amtsgericht Bremerhaven, 26.02.2024
- Nr. 4BekanntmachungAz. 10 IN 17/24
10 IN 17/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der A & A Bau GmbH, Friedhofstr. 26, 27576 Bremerhaven, An- und Verkauf von Wohn- und Gewerbeimmobilien, Vermietung und Verpachtung von Grundstücken und Immobilien, Beteiligung, Verwaltung und Geschäftsführung an bzw. von anderen artverwandten Gesellschaften sowie Bauträger- und Hausmeistertätigkeiten (AG Bremen, HRB 5560 BHV), vertr. d.: Tatjana Riede, (Geschäftsführerin), wird das Rubrum des Verfahrens wie folgt geändert: A & A Bau GmbH (vormals: A & A Grundstücks- und Vermietungsgesellschaft mbH), Geschäftsführer Alexander Riede G r ü n d e: 1. Mit Eintragung in das Handelsregister vom 07.11.2023 wurde die Firma der Schuldnerin von A & A Grundstücks- und Vermietungsgesellschaft mbH zu A & A Bau GmbH geändert. Der Klammerzusatz soll insoweit der Klarstellung dienen. 2. Mit Eintragung vom 12.02.2024 wurde Herr Alexander Riede als alleiniger Geschäftsführer im Handelsregister ein- und Frau Tatjana Riede als Geschäftsführerin ausgetragen. Dr. Isenberg Vizepräsident des Amtsgerichts Amtsgericht Bremerhaven, 19.02.2024
- Nr. 5SicherungsmaßnahmenAz. 10 IN 17/24
10 IN 17/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der A & A Bau GmbH, Friedhofstr. 26, 27576 Bremerhaven, (vormals: A & A Grundstücks- und Vermietungsgesellschaft mbH) (AG Bremen, HRB 5560 BHV), vertr. d.: Alexander Riede, (Geschäftsführerin), hat das Amtsgericht - Insolvenzgericht - Bremerhaven was folgt beschlossen: 1. Herr André Döring scheidet mit Wirkung zum heutigen Tag aus dem vorläufigen Gläubigerausschuss der Schuldnerin aus. 2. An seiner Stelle wird die Bundesagentur für Arbeit, vertreten durch Frau Simone Toplarski, Agentur für Arbeit Bremen-Bremerhaven, Operativer Service Team 031, Stau 70, 26122 Oldenburg zum Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses für die Arbeitnehmer der Schuldnerin bestimmt. G r ü n d e: Herr André Döring, der auf Anregung der Schuldnerin mit Beschluss vom 13.02.2024 für die Arbeitnehmer zum Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses bestimmt worden war, hat dem Gericht mit Schreiben vom 20.02.2024 mitgeteilt, sein Amt als Mitglied im vorläufigen Gläubigerausschuss der Schuldnerin nicht ausüben zu wollen. Die Bundesagentur für Arbeit hat mit Schreiben vom 15.02.2024 die Bereitschaft erklärt, sich zum Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses bestellen zu lassen. Die Aufnahme der Bundesagentur für Arbeit in den Gläubigerausschuss werden sowohl von dem vorläufigen Insolvenzverwalter als auch von den übrigen Mitgliedern des vorläufigen Gläubigerausschusses begrüßt. Dr. Isenberg Vizepräsident des Amtsgerichts Amtsgericht Bremerhaven, 26.02.2024
- Nr. 6OtherAz. 10 IN 17/24
10 IN 17/24: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der A & A Bau GmbH, Friedhofstr. 26, 27576 Bremerhaven, (vormals: A & A Grundstücks- und Vermietungsgesellschaft mbH) (AG Bremen, HRB 5560 BHV), vertr. d.: Alexander Riede, (Geschäftsführerin), wird das Rubrum des Verfahrens wie folgt geändert: A & A Bau GmbH (vormals: A & A Grundstücks- Vertriebsgesellschaft mbH), Geschäftsführer Alexander Riede G r ü n d e: Die Berichtigung erfolgt auf Anregung des vorläufigen Insolvenzverwalters wegen eines Büroversehens. Dr. Isenberg Vizepräsident des Amtsgerichts Amtsgericht Bremerhaven, 04.03.2024
- Nr. 7EröffnungenAz. 10 IN 17/24
10 IN 17/24: Am 01.04.2024 um 08:00 Uhr ist über das Vermögen der A & A Bau GmbH, Friedhofstr. 26, 27576 Bremerhaven, (vormals: A & A Grundstücks- und Vertriebsgesellschaft mbH) (AG Bremen, HRB 5560 BHV), vertr. d.: Alexander Riede, (Geschäftsführerin), das Insolvenzverfahren eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Per Hendrik Heerma, Colonnaden 3, 20354 Hamburg, Tel.: 040-4689915-0, Fax: 040-4689915-15, E-Mail: hamburg@frh-recht.de. Insolvenzforderungen sind bis zum 30.04.2024 unter Beachtung des § 174 InsO bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden. Die Beteiligten werden auf § 28 InsO hingewiesen. Vor dem Insolvenzgericht wird am Donnerstag, 30.05.2024, 10:00 Uhr, Saal 132, Amtsgericht Bremerhaven, Nordstr. 10, 27580 Bremerhaven ein Berichtstermin zur Durchführung einer Gläubigerversammlung abgehalten. Es wird darauf hingewiesen, dass Einlasskontrollen stattfinden. Rechtzeitiges Erscheinen vor dem Termin ist deshalb zwingend erforderlich. Tagesordnung: Beschlussfassung über folgende Angelegenheiten: - die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO) - die Einsetzung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO) sowie gegebenenfalls über - die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO) - Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO) - eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO) - den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan - die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO) - besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll oder des Rechts auf den Bezug wiederkehrender Einkünfte, die Aufnahme eines die Masse erheblich belastenden Darlehns, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert - eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder unter Wert (§§ 162, 163 InsO) - eine Beantragung der Anordnung oder der Aufhebung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§§ 271 und 272 InsO) - die Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100 InsO) - eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gemäß § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung Die Forderungen werden gemäß § 5 Abs. 2 InsO im schriftlichen Verfahren am 30.05.2024 geprüft. Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden, müssen dem Insolvenzgericht schriftlich bis spätestens einen Tag vor diesem Termin vorliegen. Die Insolvenztabelle wird mit den Anmeldungen sowie den beigefügten Urkunden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist und dem Prüfungstermin liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt. Hinweise: Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis einen Tag vor einem schriftlichen Termin keine Widersprüche erhoben werden. Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht benachrichtigt. Mit diesem Verfahren wird das weitere Verfahren 10 IN 14/24 verbunden. Das Verfahren 10 IN 17/24 führt. Es wird ein Gläubigerausschuss eingesetzt, der aus folgenden Mitgliedern besteht: Simone Toplarski als Vertreterin der Bundesagentur für Arbeit, Agentur für Arbeit Bremen-Bremerhaven, Doventorsteinweg 48-52, 28195 Bremen Thomas Harbrecht, als Vertreter der Allianz Trade, Euler Hermes Deutschland NL der Euler Hermes S.A., Gasstraße 29, 22761 Hamburg Bernd Hildebrandt, als Vertreter der Volksbank Geeste-Nord eG, Leher Str. 56, 27619 Schiffdorf-Spaden Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei Amtsgericht Bremerhaven, Nordstr. 10, 27580 Bremerhaven (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133185821238-000000006) einzulegen. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde soll begründet werden. Amtsgericht Bremerhaven, 02.04.2024
- Nr. 8Entscheidungen im VerfahrenAz. 10 IN 17/24
10 IN 17/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der A & A Bau GmbH, Friedhofstr. 26, 27576 Bremerhaven, (vormals: A & A Grundstücks- und Vertriebsgesellschaft mbH) (AG Bremen, HRB 5560 BHV), vertr. d.: Alexander Riede, (Geschäftsführerin), hat Herr Thomas Harbrecht als Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses, die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt. Die Gläubiger erhalten Gelegenheit, sich innerhalb von zwei Wochen beginnend mit der Wirksamkeit dieser Bekanntmachung zu dem Antrag zu äußern. Der vollständige Antrag kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Nordstr. 10, 27580 Bremerhaven, Zimmer 311, eingesehen werden. Amtsgericht Bremerhaven, 16.07.2024
- Nr. 9Entscheidungen im VerfahrenAz. 10 IN 17/24
10 IN 17/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der A & A Bau GmbH, Friedhofstr. 26, 27576 Bremerhaven, (vormals: A & A Grundstücks- und Vertriebsgesellschaft mbH) (AG Bremen, HRB 5560 BHV), vertr. d.: Alexander Riede, (Geschäftsführerin), hat Herr Bernd Hildebrand, AWADO Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, als Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses die Festsetzung seiner Vergütung und Auslagen beantragt. Die Gläubiger erhalten Gelegenheit, sich innerhalb von 2 Wochen beginnend mit der Wirksamkeit dieser Bekanntmachung zu dem Antrag zu äußern. Der vollständige Antrag kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Amtsgericht Bremerhaven, Nordstraße 10, 27580 Bremerhaven, Zimmer 311, eingesehen werden. Amtsgericht Bremerhaven, 28.08.2024
- Nr. 10SonstigesAz. 10 IN 17/24
10 IN 17/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der A & A Bau GmbH, Friedhofstr. 26, 27576 Bremerhaven, (vormals: A & A Grundstücks- und Vertriebsgesellschaft mbH) (AG Bremen, HRB 5560 BHV), vertr. d.: Alexander Riede, (Geschäftsführerin), hat Frau Toplarski, Bundesagentur für Arbeit, als Mitglied des vorläufigen Gläubigerausschusses die Festsetzung ihrer Vergütung und Auslagen beantragt. Die Gläubiger erhalten Gelegenheit, sich innerhalb von 2 Wochen beginnend mit der Wirksamkeit dieser Bekanntmachung zu dem Antrag zu äußern. Der vollständige Antrag kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts, Amtsgerichts Bremerhaven, Nordstraße 10, Zimmer 311 eingesehen werden. Amtsgericht Bremerhaven, 09.09.2024
- Nr. 11Entscheidungen im VerfahrenAz. 10 IN 17/24
10 IN 17/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der A & A Bau GmbH, Friedhofstr. 26, 27576 Bremerhaven, (vormals: A & A Grundstücks- und Vertriebsgesellschaft mbH) (AG Bremen, HRB 5560 BHV), vertr. d.: Alexander Riede, Debstedter Str. 103 D, 27607 Geestland, (Geschäftsführerin), sind Vergütung und Auslagen eines Mitglieds des Gläubigerausschusses durch Beschluss des Insolvenzgerichts festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremerhaven, Nordstr. 10, 27580 Bremerhaven (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133185821238-000000006) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremerhaven, Nordstr. 10, 27580 Bremerhaven (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133185821238-000000006) einzulegen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden. Amtsgericht Bremerhaven, 07.10.2024
- Nr. 12Entscheidungen im VerfahrenAz. 10 IN 17/24
10 IN 17/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der A & A Bau GmbH, Friedhofstr. 26, 27576 Bremerhaven, (vormals: A & A Grundstücks- und Vertriebsgesellschaft mbH) (AG Bremen, HRB 5560 BHV), vertr. d.: Alexander Riede, Debstedter Str. 103 D, 27607 Geestland, (Geschäftsführerin), ist die Vergütung des Gläubigerausschussmitglieds Simone Toplarski als Vertreterin der Bundesagentur für Arbeit festgesetzt worden. Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Bremerhaven eingesehen werden. Die Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht: EUR Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV EUR Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV EUR Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 % EUR Gesamtbetrag G r ü n d e : Mit Schriftsatz vom 26.08.2024 beantragte das Gläubigerausschussmitglied Simone Toplarski als Vertreterin der Bundesagentur für Arbeit die Festsetzung der Vergütung. Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein Stundensatz in Höhe von 200,00 EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt. Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV. Rechtsmittelbelehrung Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Bremerhaven, Nordstr. 10, 27580 Bremerhaven (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133185821238-000000006) einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bremerhaven, Nordstr. 10, 27580 Bremerhaven (Elektronisches Gerichts- u. Verwaltungspostfach: govello-1133185821238-000000006) einzulegen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden. Amtsgericht Bremerhaven, 15.10.2024
- Nr. 13SonstigesAz. 10 IN 17/24
10 IN 17/24: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der A & A Bau GmbH, Friedhofstr. 26, 27576 Bremerhaven, (vormals: A & A Grundstücks- und Vertriebsgesellschaft mbH) (AG Bremen, HRB 5560 BHV), vertr. d.: Alexander Riede, Debstedter Str. 103 D, 27607 Geestland, (Geschäftsführerin), ist Termin zur Gläubigerversammlung bestimmt auf Donnerstag, 02.07.2026, 09:45 Uhr, Saal 132, Amtsgericht Bremerhaven, Nordstr. 10, 27580 Bremerhaven. Tagesordnung: Anhörung und Zustimmung der Gläubiger zu dem unter Vorbehalt der Zustimmung der Gläubigerversammlung abgeschlossenen Vergleich zwischen Frau Tatjana Riede und dem Insolvenzverwalter vom 11.06.2026, hinsichtlich der Abgeltung von Forderungen der Insolvenzmasse aus Geschäftsführerhaftung. Ist die einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig, gilt die Zustimmung zu einer besonders bedeutsamen Rechtshandlung nach § 160 InsO als erteilt. Es wird darauf hingewiesen, dass Einlasskontrollen stattfinden. Rechtzeitiges Erscheinen vor dem Termin ist deshalb zwingend erforderlich. Amtsgericht Bremerhaven, 18.06.2026
Die hier dargestellten Angaben stammen aus den amtlichen Insolvenzbekanntmachungen der deutschen Insolvenzgerichte und dienen ausschließlich Informationszwecken.