Hinweis: Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können auf der Geschäftsstelle des
Hinweis: Gemäß § 64 Absatz 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu veröffentlichen. Der vollständige Beschluss und die Antragsunterlagen können auf der Geschäftsstelle des
IN 455/19 | In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d. KST Internationale Logistik GmbH, Birkenstraße 2, 85405 Nandlstadt, vertreten durch die Geschäftsführer Kaiser Peer, Birkenstraße
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