ZIDESA-Bauelemente GmbH

7 IN 43/12: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ZIDESA-Bauelemente GmbH, Fuchsbergerstr. 7, 29410 Salzwedel (AG Stendal, HRB 1732), wurde beschlossen:
Das schriftliche Verfahren wird angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).
Es wird eine Schlussanhörung gemäß § 207 InsO mit Stichtag 06.09.2023, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Einwendungen der Insolvenzgläubiger und der Massegläubiger gegen die beabsichtigte Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels einer die Verfahrenskosten deckenden Masse und für den Fall der Einstellung gegen die Schlussrechnung des Insolvenzverwalters.
Die Verfahrenseinstellung unterbleibt, wenn ein Vorschuss auf die Verfahrenskosten in Höhe von 3.211,03 EUR geleistet wird.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Stendal, 25.07.2023