Zettwerk Software Engineering GmbH

10 IN 51/16
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Zettwerk Software Engineering GmbH, Haid-und-Neu-Straße 7, 76131 Karlsruhe
Registergericht: Amtsgericht Mannheim Registergericht Register-Nr.: HRB 111167
– Schuldnerin –
Verfahrenspfleger:
Rechtsanwalt Dr. Christian Loder, Goldsteinstraße 114, 60528 Frankfurt, Gz.: Verfahrenspfelger zu Zettwerk Software Engineering GmbH
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1. Die Prüfung der nachträglich angemeldeten gewöhnlichen Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) Tabellenblattnummer 26-32 erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 31.05.2023 den Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Ein solcher Widerspruch kann mit einfacher E-Mail nicht wirksam abgegeben werden. Er kann formwirksam durch ein unterschriebenes Schreiben zu dem oben angegebenen Aktenzeichen oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben werden.
Wie der Widerspruch in elektronischer Form eingereicht werden kann, kann dem eJustice-Portal (www.ejustice-bw.de) unter der Rubrik “Bürger” entnommen werden. Dort finden sich auch weitere Informationen zu Übermittlungsweg und Signatur.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Forderungen, gegen die ein Widerspruch bis dahin nicht erhoben wurde, gelten als festgestellt.
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Amtsgericht Karlsruhe – Insolvenzgericht – 03.04.2023