zero one film GmbH

36z IN 3908/23
|
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
zero one film GmbH, Lehrter Straße 57, 10557 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Thomas Kufus,
Registergericht: Amtsgericht Charlottenburg – Handelsregister-, Register-Nr.: HRB 54847 B
– Schuldnerin –
|
|
Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über die
Zustimmung der Gläubigerversammlung zur Ermächtigung des Insolvenzverwalters, den Geschäftsbetrieb der Schuldnerin, bestehend aus dem gesamten immateriellen
Vermögen, Geschäftsanteilen an einer Tochtergesellschaft, dem beweglichen Anlagevermögen sowie einzelnen Forderungen, zu einem Kaufpreis von mindestens 350.000,00 EURO an einen Investor zu übertragen
das schriftliche Verfahren gemäß § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 06.12.2023 Einwendungen gegen den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Charlottenburg, Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gemäß § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
Der Antrag des Insolvenzverwalters liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
|
Amtsgericht Charlottenburg – Insolvenzgericht – 29.11.2023