yaldy GmbH

810 IN 590/23 Y: In dem Insolvenzverfahren yaldy GmbH, Moselstraße 15, 60329 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 118138),
vertreten durch:
1. Michele Alexander Heinrich, Mittlerer Hasenpfad 64, 60598 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer),
2. Andrei Lipan, Moselstraße 15, 60329 Frankfurt am Main, (Geschäftsführer), wurde am 01.11.2023 um 10:00 Uhr das Insolvenzverfahren gemäß §§ 2, 3, 11, 16ff InsO wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet.
Zum Insolvenzverwalter wurde bestellt:
Rechtsanwalt Andreas F. Netzer, Eschersheimer Landstraße 36, D 60322 Frankfurt am Main, Tel.: 069/ 95 92 90 69 0, Fax: 069/ 95 92 90 69 9, E-Mail: kanzlei.netzer@ra-netzer.com, Internet: www.rae-netzer.com.
Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten und dem Insolvenzverwalter übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nach dem Eröffnungszeitpunkt nicht mehr erfolgen, wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber dem Insolvenzverwalter.

Löschungsfristen:
Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:
Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main den 30.10.2023