Wolff Transport & Logistik GmbH

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der
Wolff Transport & Logistik GmbH (Registergericht: Amtsgericht Cottbus HRB 12615 CB), Geschäftszweig: Transport von Massengütern etc., Bahnhofstraße 30, 15926 Heideblick OT Walddrehna, eingetragener Sitz: Heideblick, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Dirk Wolffist heute, am 12.3.2024, um Uhr, angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO): Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt André Binder, Krausenstraße 41, 10117 Berlinbestellt. Verfügungen des Schuldners über Gegenstände seines Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO), sofern die Abtretung nicht offengelegt wurde. Die Schuldner der Schuldnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen den Schuldner werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
Cottbus, den 12. März 2024
63 IN 100/24