Wölfer Motoren GmbH

27 IN 12/23 (38): In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wölfer Motoren GmbH, Industriestr. 14, 49082 Osnabrück (AG Osnabrück, HRB 218119), vertr. d.: Yorck H. Richter, (Geschäftsführer), ist am 08.01.2024 um 09:45 Uhr die Anordnung der Eigenverwaltung aufgehoben worden. Zur Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin LL.M. Caroline Stevens, c/o GÖRG Insolvenzverwaltung, Obernstr. 2-12, 28195 Bremen, Tel.: 0421/3226490, Fax: 0421/32264929, ernannt worden. Der Schuldnerin wird die Verfügung über ihr zur Insolvenzmasse gehörendes gegenwärtiges und zukünftiges Vermögen für die Dauer des Insolvenzverfahrens verboten. Die Verfügungsbefugnis wird der Insolvenzverwalterin übertragen. Schuldbefreiende Leistungen an die Schuldnerin können nicht mehr erfolgen. Wird gleichwohl an die Schuldnerin geleistet und gelangen die Mittel nicht zur Masse, besteht die Gefahr der nochmaligen Leistungsverpflichtung gegenüber der Insolvenzverwalterin. Die Insolvenzverwalterin wird mit der Durchführung der Zustellungen gemäß § 8 Abs. 3 InsO beauftragt. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an die Insolvenzverwalterin zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Der vollständige Beschluss nebst Rechtsmittelbelehrung kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Osnabrück, 08.01.2024