Wolf Werkzeuge GmbH

Geschäfts-Nr.: 9 IN 309/23 In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Wolf Werkzeuge GmbH, Lagerstraße 57, 64807 Dieburg (AG Darmstadt, HRB 89779), vertr. d.: Ralf Geschka, Erbacher Straße 15a, 64354 Reinheim, (Geschäftsführer), ist am 03.05.2023 um 11:30 Uhr gegen die Antragstellerin die vorläufige Verwaltung angeordnet worden. Zur vorläufigen Insolvenzverwalterin ist Rechtsanwältin Fatma Kreft, c/o Brinkmann und Partner, Lagerstraße 11, 64807 Dieburg, Tel.: 06071/92151-0, Fax: 06071/92151-29 bestellt worden.
Gemäß § 21 Abs. 2 Ziff. 2 InsO wird angeordnet,
dass Verfügungen der Antragstellerin nur mit Zustimmung der vorläufigen Insolvenzverwalterin wirksam sind.
Den Schuldnern des Schuldners wird verboten, an den Schuldner zu zahlen. Die vorläufige Insolvenzverwalterin wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Antragstellerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten. Zu diesem Zweck wird die vorläufige Insolvenzverwalterin zur Einrichtung und Führung eines Insolvenzsonderkontos für die spätere Insolvenzmasse ermächtigt, welches den Vorgaben des Urteils des BGH vom 07.02.2019 (IX ZR 47/18) entspricht.
Die beteiligten Finanzbehörden, Banken, Sparkassen und sonstigen Kreditinstitute sowie das Kraftfahrbundesamt werden angewiesen, der vorläufigen Insolvenzverwalterin alle Auskünfte über die mit dem Insolvenzschuldner bestehenden Geschäftsbeziehungen zu erteilen, sofern notwendig, Abschriften zu fertigen. Der vorläufigen Insolvenzverwalterin sind alle Auskünfte zu erteilen, welche auch gegenüber dem Insolvenzschuldner zu erteilen wären.
Amtsgericht Darmstadt, 03.05.2023