Wolf-Garten GmbH & Co. KG

11 IN 6/09: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wolf-Garten GmbH & Co. KG, Industriestraße 83-85, 57518 Betzdorf (AG Montabaur, HRA 3702), vertr. d.: 1. Wolf GmbH, Industriestraße 83-85, 57518 Betzdorf, (persönlich haftende Gesellschafterin), vertr. d.: 1.1. Keith Halsey, London, zz. unbekannten Aufenthalts, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 25.10.2023 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden sind in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Betzdorf, 04.09.2023