Wirtschaftstreuhand Adolf Licker GmbH

35 IN 122/17: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wirtschaftstreuhand Adolf Licker GmbH, Hans-Marburger-Straße 3, 31224 Peine (AG Hildesheim, HRB 205271), vertr. d.: Matthias E. Grohs, (Gesellschafter), wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
06.01.2023.
Das schriftliche Verfahren wird angeordnet (§ 5 Abs. 2 InsO).

Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
” besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
– den Abschluss eines Vergleichs zur Beilegung eines Rechtsstreits mit erheblichen Streitwert gemäß Beschluss des Landgerichts Hannovers vom 22.09.2022 (1 O 58/21)
Hinweis:
Die Zustimmung der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gilt als erteilt, wenn bis zu einem schriftlichen Termin keine Widersprüche erhoben werden oder wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist und auf diese Folgen bei der Einladung zur Gläubigerversammlung hingewiesen wurde.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Gifhorn, 38516 Gifhorn einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Gifhorn, 05.12.2022