WILLI HERRMANN Hochbau GmbH

11 IN 9/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der WILLI HERRMANN Hochbau GmbH, Heringer Straße 14, 36269 Philippsthal (Werra) (AG Bad Hersfeld, HRB 2783), vertr. d.: Heiko Müller, August-Bebel-Straße 40, 36469 Tiefenort, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:
das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).
Es wird eine besondere Gläubigerversammlung einberufen.
Stichtag, der der besonderen Gläubigerversammlung entspricht ist der 14.06.2023.
Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:
Die Zustimmung bzw. Ablehnung zu
” besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); und zwar:
– Abschluss eines zwischen dem Insolvenzverwalter und der WH Beteiligungsgesellschaft mbH verhandelten Vergleichs.

> Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren der besonderen Gläubigerversammlung entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Bad Hersfeld, Dudenstraße 10, 36251 Bad Hersfeld einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Bad Hersfeld, 22.05.2023