Westrich-Baukonzepte GmbH

10 IN 44/22: Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Westrich-Baukonzepte GmbH, Am Hahnenhübel 14, 55779 Heimbach (AG Bad Kreuznach, HRB 21947), vertr. d.: 1. Alfons Kloos, Am Hahnenhübel 14, 55779 Heimbach, (Geschäftsführer), 2. Johannes Bauerfeld, Am Hahnenhübel 14, 55779 Heimbach, (Geschäftsführer), 3. Patrick Alexander Rodens, Am Hahnenhübel 14, 55779 Heimbach, (Geschäftsführer), 4. Harald Josef Lang, Am Hahnenhübel 14, 55779 Heimbach, (Geschäftsführer), ist am 04.12.2023 gemäß § 200 InsO aufgehoben worden, da die Schlussverteilung vollzogen ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Idar-Oberstein, Mainzer Straße 180, 55743 Idar-Oberstein einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Idar-Oberstein, Mainzer Straße 180, 55743 Idar-Oberstein ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Idar-Oberstein, 04.12.2023