Westnov Motors GmbH

58 IN 1/20
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In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Westnov Motors GmbH, Spinnereistraße 1, 79183 Waldkirch, vertreten durch die Geschäftsführer Ivaylo Ivanov und Christopher Westmeier
Registergericht: Amtsgericht Freiburg Register-Nr.: HRB 717495
– Schuldnerin –
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Aufgrund des Antrages des Insolvenzverwalters wird zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung über
Zustimmung zur vergleichsweisen Regelung der Haftungsansprüche aus Geschäftsführerhaftung in Höhe von 10.721,88 € gegen den (zweiten) Geschäftsführer Ivaylo Ivanov durch Zahlung eines Betrags in Höhe von 8.500,00 € bis zum 31.07.2024
das schriftliche Verfahren gem. § 5 Abs. 2 InsO durchgeführt.
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit bis einschließlich 25.06.2024 Einwendungen gegen die Anordnung des schriftlichen Verfahrens und den dieser Gläubigerversammlung zugrundeliegenden Tagesordnungspunkt schriftlich bei dem Insolvenzgericht vorzulegen.
Anträge und Einwendungen können schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle vor dem Amtsgericht Freiburg im Breisgau, Holzmarkt 2, 79098 Freiburg erhoben werden.
Einwendungen sind glaubhaft zu machen.
Stellungnahmen, die nach dem oben genannten Zeitpunkt eingehen, können als verspätet nicht mehr in die Entscheidung einbezogen werden.
Die Zustimmung gem. § 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist, § 160 Abs. 1 S. 3 InsO. Im schriftlichen Verfahren bedeutet dies, werden von keinen Gläubigern wirksame Einwendungen gegen die Beschlussfassung oder die Anordnung des schriftlichen Verfahrens erhoben, gilt die Zustimmung als erteilt.
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Amtsgericht Freiburg im Breisgau – Insolvenzgericht – 28.05.2024