Wenk Design GmbH

Amtsgericht Köln, Aktenzeichen: 70k IN 185/23
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen
der im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 113643 eingetragenen Wenk Design GmbH, Giesdorfer Allee 21, 50997 Köln, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stefan Neudorf,
Geschäftszweig: Handel mit Möbeln und Einrichtungsgegenständen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, ausgenommen erlaubnispflichtigte Geschäfte.

ist am 17.08.2023, um 12:01 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Jens Lieser, Zollstockgürtel 63, 50969 Köln bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
70k IN 185/23
Amtsgericht Köln, 17.08.2023