Weinhold, Tasso

Amtsgericht Essen, Aktenzeichen: 165 IN 40/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen
des Herrn Tasso Weinhold, geboren am 02.03.1968, Hegelstr. 4, 45219 Essen

sind die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Sachwalters festgesetzt worden (§§ 63, 64 InsO). Gem. § 64 Abs. 2 InsO werden die Beträge nicht veröffentlicht. Festgesetzt worden ist die Regelvergütung nach § 12 Abs. 1 InsVV nach einer Berechnungsgrundlage von 716.329,24 €, nebst der Auslagenpauschale nach § 8 Abs. 3 InsVV. Für die Tätigkeit als vorläufiger Sachwalter ist ein Zuschlag in Höhe von 25 % gewährt worden.
Die Festsetzung der Umsatzsteuer ist nach § 7 InsVV erfolgt. Zusatz zum Veröffentlichungstext (nicht Inhalt der Entscheidung):
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Essen, Zweigertstr. 52, 45130 Essen, Zimmer Nr. 158 eingesehen werden.

165 IN 40/18
Amtsgericht Essen, 25.05.2023