Wehmeyer Verpackungen GmbH

12 IN 146/18: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wehmeyer Verpackungen GmbH, OT Sellstedt, Industriestraße 1, 27619 Schiffdorf, vertr. d. den Geschäftsführer Dirk Wehmeyer (AG Tostedt, HRB 206795), vertr. d.: Dirk Wehmeyer, Bürgermeister-Smidt-Straße 201, 27568 Bremerhaven, (Geschäftsführer), wird die Tagesordnung für den Stichtag am 04.07.2024, der dem Schlusstermin entspricht, wie folgt ergänzt:
– Anhörung der Insolvenz- und Massegläubiger sowie der Schuldnerin zu der beabsichtigten Einstellung des Verfahrens mangels Masse gem. § 207 InsO.
Die Einstellung unterbleibt, wenn ein ausreichender Kostenvorschuss in Höhe von mindestens 4.531,01 EUR eingezahlt wird.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. der Verkündung der Entscheidung.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist. Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem Amtsgericht Cuxhaven, Postfach 102, 27451 Cuxhaven ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.

Amtsgericht Cuxhaven, 28.05.2024