WEGA Eisenbahndienstleistungs GmbH

59 IN 49/20: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der WEGA Eisenbahndienstleistungs GmbH, Am Beuditzer Weg 254, 06184 Kabelsketal (AG Stendal, HRB 17557), vertr. d.: Stefan Berlich, Am Beuditzer Weg 254, 06184 Kabelsketal, (Geschäftsführer), wurde beschlossen:

Termin zur besonderen Gläubigerversammlung wird bestimmt auf
Mittwoch, 10.05.2023, 10:00 Uhr, Saal 1.044, Justizzentrum, Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale).
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO), und zwar:
1. Zustimmung zur Führung eines Prozesses gegen die ehemalige Geschäftsführerin der Schuldnerin unter Beschränkung des Anspruches auf € 600.000,00.
2. Zustimmung zur Führung eines Prozesses gegen die D&O Versicherung der ehemaligen Geschäftsführerin der Schuldnerin.
3. Zustimmung zur Führung eines Prozesses gegen den ehemaligen Geschäftsführer der Schuldnerin unter Beschränkung des Anspruches auf € 50.000,00,
4. Zustimmung zur Vertragsschließung mit dem Prozessfinanzierer Legial AG, um die Kosten der gegen die ehemalige Geschäftsführerin der Schuldnerin und deren Versicherung (D&O Versicherung) sowie gegen den ehemaligen Geschäftsführer der Schuldnerin zu führenden Prozesse zu finanzieren.
5. Zustimmung wie folgt: Für den Fall, dass der Prozessfinanzierer Legial AG und auch die Gläubiger eine Finanzierung der Prozesse (Gesamtumfang der Kosten: a) ehemalige Geschäftsführerin der Schuldnerin bei € 600.000,00; Gerichtskosten: € 12.891,00; Rechtsanwaltskosten: 9.672,00 – b) ehemaliger Geschäftsführer der Schuldnerin bei € 50.000,00; Gerichtskosten: € 1.803,00; Rechtsanwaltskosten: 3.197,50) ablehnen, sollen die gegen die ehemalige Geschäftsführerin der Schuldnerin und gegen den ehemaligen Geschäftsführer der Schuldnerin geltend zu machenden Ansprüche auf insgesamt € 50.000,00 beschränkt werden.

Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Rechtsbehelfsbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Halle (Saale), Thüringer Straße 16, 06112 Halle (Saale) einzulegen.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen. Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Halle (Saale), 27.03.2023