Waltershoff GmbH

9 IN 14/19: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Waltershoff GmbH, Meyerskamp 19, 49610 Quakenbrück (AG Osnabrück, HRB 206675), vertr. d.: 1. Alwine Höhler-Schuhmann, Meyerskamp 19, 49610 Quakenbrück, (Geschäftsführerin), vertr. d.: 1.1. Walter Höhler, Meyerskamp 19, 49610 Quakenbrück, (Liquidator), wurde beschlossen:
Die Prüfung der nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und ggf. geänderten Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen wird angeordnet (§ 177 Abs. 1 Satz 2 InsO).
Stichtag, der dem besonderen Prüfungstermin entspricht, wird auf den 28.12.2023 bestimmt.
Bis zu diesem Datum müssen Widersprüche gegen die nach Ablauf der Anmeldefrist angemeldeten Forderungen und gegen geänderte Anmeldungen zu bereits geprüften Forderungen schriftlich bei Gericht eingegangen sein.
Die ergänzte Insolvenztabelle und die Anmeldungen nebst Urkunden werden eine Woche vor dem oben genannten Stichtag in der Geschäftsstelle zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Bersenbrück, 01.12.2023