Wahnschaffe GmbH

25 IN 45/22 : In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Wahnschaffe GmbH, Helmstedter Straße 1 A, 38373 Süpplingen (AG Braunschweig, HRB 208312), vertreten durch: Monika Else Gertrud Wahnschaffe, Steinweg 1, 38373 Süpplingen, (Geschäftsführerin), Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Christian Hausherr, Bruchtorwall 6, 38100 Braunschweig, wurde beschlossen:
Termin zur besonderen Gläubigerversammlung bestimmt auf
Dienstag, 07.02.2023, 10:00 Uhr, Saal A, Amtsgericht, Rothenfelder Straße 43, 38440 Wolfsburg.
Der Termin dient der Beschlussfassung der Gläubiger über
” besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO); und zwar:
– die Zustimmung über den Abschluss des Kauf-, Abtretungs- und Übertragungsvertrages mit der Wahnschaffe Haustechnik GmbH bezüglich des Geschäftsbetriebes der Schuldnerin zu einem in Raten zu zahlenden Gesamtkaufpreis in Höhe von 180.000,00 EUR
Hinweis:
Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Wolfsburg, 04.01.2023